Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit

Die Arbeit des Bundesministerium für Gesundheit im Bereich der Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit umfasst die Bereiche Lebensmittel, Trinkwasser, Gebrauchsgegenstände, Spielzeug sowie kosmetische Mittel


Aktuelles:


 Das österreichische Lebensmittelbuch ist online


Erstmals Liste der zulässigen Aromastoffe festgelegt

Am 1.10.2012 wurde von der Europäischen Kommission eine Verordnung erlassen mit der erstmals eine Liste aller in Lebensmitteln zulässigen Aromastoffe festgelegt wird, sie gilt ab 22. April 2013.

Die Aromastoffliste bringt eine deutliche Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Sicherheit von mehr als 2800 Substanzen wurde bewertet. Rund 2100 Stoffe wurden in die Liste aufgenommen. Nur noch Aromastoffe, die in der Liste als zulässig angeführt sind, dürfen von den Lebensmittelherstellern verwendet werden. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ist die Verwendung von Aromastoffen, die nicht in der Liste verzeichnet sind, verboten.
Die Anwendungsbestimmungen zu den zugelassenen Aromastoffen können auch in einer Online-Datenbank abgefragt werden:
 
Zur online Abfrage

Zuletzt aktualisiert am: 8.3.2013