Tierschutz

Katze
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Mit 1. Jänner 2005 wurde dem Bundesministerium für Gesundheit die Zuständigkeit für „allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes" und mit 1. März 2007 auch die Zuständigkeit für „Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport" übertragen. Im Gegensatz zum allgemeinen Tierschutz, der in Gesetzgebung Bundes- und in Vollziehung Landessache ist (Art. 11 Abs. 1 Z 8 des Bundes-Verfassungs-gesetzes), ist der Tierschutz beim Transport in mittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehen (Art. 10 Abs. 1 Z 9 des Bundes-Verfassungsgesetzes).

Zur Beratung des Bundesministers bzw. der Bundesministerin für Gesundheit wurden im Bundesministerium für Gesundheit ein Tierschutzrat, ein Vollzugsbeirat und eine Tierschutzkommission eingerichtet.

Zu den Aufgaben der Tierschutzkommission zählt die Beratung der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Gesundheit in Fragen des Tierschutzes und die Abgabe von Empfehlungen an die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für Gesundheit hinsichtlich Strategien zur Weiterentwicklung des Tierschutzes und der politischen Schwerpunktsetzung für ihren bzw. dessen Arbeitsplan. Ihr gehören jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien sowie vier von der Bundesministerin bzw. vom Bundesminister für Gesundheit bestellte Expertinnen und Experten an.

Die Ausarbeitung von Entscheidungsgrundlagen aufgrund wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse und die Abgabe wissenschaftlicher Stellungnahmen, Empfehlungen und Antworten im Auftrag der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Gesundheit im Bereich des Tierschutzes unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben, ökonomischer Gegebenheiten und praktischer Umsetzungsmöglichkeiten erfolgt im Tierschutzrat, der sich aus Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit, des Landwirtschaftsministeriums, der Kammern, der Tierschutzorganisationen, der Universitäten, der Österreichischen Zooorganisationen, des Lehr- und Forschungszentrums für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein sowie den Tierschutzombudsleuten zusammensetzt.

Der Vollzugsbeirat setzt sich aus je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, den leitenden Fachorganen der Bundesländer, welche mit dem Vollzug des Tierschutzgesetzes betraut sind (Landesveterinärdirektorinnen und Landesveterinärdirektoren), sowie der Tierschutzombudsfrau bzw. dem Tierschutzombudsmann des Bundeslandes, das in der Landeshauptleutekonferenz den Vorsitz innehat, zusammen. Seine Aufgaben sind die Erarbeitung von Richtlinien, die für den einheitlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes in den Ländern und im Bereich des Tierschutzes beim Transport notwendig sind.

Diese drei beratenden Gremien erstatten auch Vorschläge für den von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Gesundheit zu erstellenden mehrjährigen Arbeitsplan für sämtliche Belange des Tierschutzes.
Arbeitsplan 2009 bis 2015

Linktipp:

"Tierschutz macht Schule"
Der Verein „Tierschutz macht Schule“ setzt sich für bessere Lebensbedingungen von Heim-, Nutz-, Versuchs- und Wildtieren in unserer Gesellschaft ein. Das Tier als unser Mitgeschöpf soll gemäß seinen artspezifischen Bedürfnissen behandelt und gehalten werden. Der Verein handelt auf der Basis von Toleranz und Respekt gegenüber Tier UND Mensch. Die kritische Auseinandersetzung mit allen Aspekten des Tierschutzes, die Vermeidung von Radikalstandpunkten und die Bereitschaft zur Weiterbildung und sachlicher Auseinandersetzung ist die Grundlage unserer Arbeit. So soll „Tierschutz macht Schule“ zu einer Plattform für Menschen, Institutionen und Organisationen werden, die eine ausgewogene, seriöse und vor allem auf wissenschaftlichen Fakten basierende Tierschutzvermittlung vertreten.
 
Tierschutz macht Schule









Heimtierpark in Schönbrunn
In österreichischen Haushalten leben mehr als 2 ½ Millionen Heimtiere, davon 1½ Millionen Katzen und 581 000 Hunde. Österreich ist also der Statistik nach eine sehr tierliebende Nation. Viele Hausgenossen werden aber durch Unkenntnis ihrer wahren Bedürfnisse falsch gehalten.

Im Heimtierpark des Tiergartens Schönbrunn, wird erstmals in einem Zoo gezeigt, wie unsere Heimtiere richtig gehalten werden sollten; Tierschutzfachleute und Zoologen haben die neuesten Erkenntnisse der Verhaltensforschung in eine spielerische Anleitung zur richtigen Tierhaltung gefasst, die sich sowohl an Kinder wie auch an Erwachsene richtet.
Tierschutz wird im Heimtierpark greifbar, hörbar und riechbar. Man erhält überraschende Einblicke in das Leben der Tiere und mit manchen wird man sogar auf Tuchfühlung gehen können. Auf diese Weise wird die Beobachtungsgabe geschult und die Neugier gefördert. Lernen wird zu einem Abenteuer für die ganze Familie.

Zu sehen sind unter anderem:
Meerschweinchen in einem Gehege, wie es sein soll.Kaninchen, die graben und springen können, wie es ihrer Natur entspricht.Ein Schwarm Wellensittiche in einer großen, begehbaren Freianlage.Landschildkröten, die wie in ihrer Heimat leben dürfen. Kater Klaro, das Maskottchen des Heimtierparks, der den Besuchern zu Seite steht.

In regelmäßig stattfindenden 90-minütigen Heimtier-Workshops werden Kindern und Erwachsenen grundlegende Kenntnisse für die Haltung der häufigsten Heimtierarten vermittelt.
Heimtierpark in Schönbrunn
Zuletzt aktualisiert am: 10.5.2012