Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln


Die Lebensmittelunternehmer/Lebensmittelunternehmen tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Die Leitlinie ist eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.

Für die einzelnen Sektoren ist die Ausarbeitung spezifischer Leitlinien vorgesehen.

Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt: