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Türkei

Türkei Flagge

In die Türkische Republik können Lebendtiere, Erzeugnisse tierischer Herkunft und Produkte tierischer Herkunft exportiert werden

Lebendtiere

Die ausgehandelten Versionen stehen nur in den Sprachen Englisch und Türkisch zur Verfügung. Zur Unterstützung der die Zeugnisse ausstellenden Kolleginnen und Kollegen wird für das Rindfleischzeugnis eine deutsche Übersetzung zur Verfügung gestellt. Diese stellt allerdings kein gültiges Zeugnismuster dar und ist nicht als Zertifikat auszustellen.

Die Zertifikate sind auf der türkischen Webseite veröffentlicht: 

Rinder

Exportzertifikat für Zuchtrinder (gültig ab 01.04.2024)

Hummeln

Exportzertifikat für Hummeln in die Türkei gültig ab 1.3.2014

Pferde

Exportzertifikat Pferde 07/2019


Zertifikate für Rindfleisch:

Exportzertifikat für Rindfleisch in die Türkei 

deutsche Übersetzung zur Unterstützung, nicht ausstellbar!

Länderliste

Beilage 1- Liste der neuen Bezirkskennzahlen

Beilage 2 - Österreichkarte mit neuen Kennzahlen


Exporte von Produkten in Gelatinekapseln in die Türkei

Bei Export von Produkten pflanzlicher oder tierischer Herkunft in Gelatinekapseln, die aus Wiederkäuern hergestellt werden (aus Geweben außer Haut/Fell oder aus Knochen) in die Türkei ist ab 15.06.2019 folgender Zusatz in den Exportzertifikaten notwendig:  

„Die in dem das Gesundheitszertifikat mit der Nummer … begleitende Produkt enthaltene Gelatine entspricht der EU Verordnung mit der Nr. 999/2011.“ 

Des weiteren sind folgende Anhänge zu beachten::

Anhang 1: Declaration of Competent Authority - (Nur für Länder, deren BSE Status von der OIE als „kontrollierbar“ oder „unbestimmt“ eingestuft wird - auszufüllen von der kontrollierenden Behörde.)

Anhang 2: Manufacturer Declaration für Gelatinekapseln - (Unabhängig vom BSE-Status - auszufüllen vom Produzenten der Gelatinekapseln)


Zertifikate: Stand September 2023

Exportzertifikat für Eierzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr, sondern für die Verwendung als Futtermittel bestimmt sind 

Exportzertifikat für Fleischextrakte, die für die Verwendung als Geschmacksverstärker in der Heimtierfutterproduktion bestimmt sind

Exportzertifikat für behandelte Jagdtrophäen und andere Tierpräparate von Vögeln und Huftieren, die aus Knochen, Horn, Hufen, Klauen, Geweihen, Zähnen, Tierhäuten oder Fellen bestehen

Exportzertifikat für Gelatine und Kollagen, das nicht für den menschlichen Verzehr, sondern für die Verwendung als Futtermittel oder für die Verwendung außerhalb der Futtermittelkette bestimmt ist

Exportzertifikat für behandelte Schweineborsten


Zertifikat für Milcherzeugnisse:

Exportzertifikat Milcherzeugnisse (Stand: 1.1.2017)

Informationen zur Türkei beim Österreichischen Außenministerium
Türkisches Landwirtschaftsministerium

(21.09.2016)