Mit der Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zur Reichweitenmessung zu.

Mehr Informationen

Trinkwasser, Natürliche Mineralwässer, Quellwasser

1. Trinkwasser

Die Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 betrifft die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Ziel der Richtlinie ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von für den menschlichen Gebrauch bestimmtem Wasser ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen. 

  • Wasserqualität
    Richtlinie 98/83 EG (geltende Fassung) des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

  • Schutz vor Radon im Trinkwasser
    Empfehlung 2001/928/EURATOM der Kommission vom 20. Dezember 2001 über den Schutz der Öffentlichkeit vor der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser

2. Natürliche Mineralwässer und Quellwasser

  • Festlegung von Verzeichnis, Grenzwert, Bestandteile und Bedingungen für Behandlung
    Richtlinie 2003/40/EG der Kommission vom 16. Mai 2003 zur Festlegung des Verzeichnisses, der Grenzwerte und der Kennzeichnung der Bestandteile natürlicher Mineralwässer und der Bedingungen für die Behandlung natürlicher Mineralwässer und Quellwässer mit ozonangereicherter Luft

  • Gewinnung und Handel
    Richtlinie 2009/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (Neufassung)

  • Verwendung von aktiviertem Aluminiumoxid zur Entfernung von Fluorid 
    Verordnung (EU) Nr. 115/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010 zur Festlegung der Bedingungen für die Verwendung von aktiviertem Aluminiumoxid zur Entfernung von Fluorid aus natürlichen Mineralwässern und Quellwässern (ABl. Nr. L 37 vom 10. Februar 2010)