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FAQ Ukraine - Heimtiere und Tollwut

Was ist bei der Mitnahme von Haustieren durch Flüchtlinge aus der Ukraine hinsichtlich Tollwut zu beachten?

Vor der etwaigen Ausstellung eines EU Heimtierausweises sind die Bedingungen der Tollwutimpfung bzw. –freiheit aus Drittstaaten mit Tollwutfällen – wie die Ukraine – jedenfalls einzuhalten, um nicht auch Menschen zu gefährden (Tollwutimpfung und nach 30 Tagen Tollwuttiterbestimmung und erst nach 3 Monaten Wartezeit Ausstellung des Heimtierausweises bei ausreichendem Titer).

 

Wie viele Tiere pro Person dürfen über die Grenze gebracht werden?

Gemäß AHL dürfen im privaten Reiseverkehr 5 Tiere pro Person mitgebracht werden.


Welcher Pass soll ausgestellt werden, wenn ein Hund aus der Ukraine in Österreich Tollwut geimpft wird?

Es ist ein (gelber) Impfpass auszustellen und der Besitzer / die Besitzerin ist aufzuklären, dass dieser nur bei einem Aufenthalt in Österreich gültig ist. Der Besitzer / die Besitzerin muss sich auf jeden Fall wieder beim TA melden, wenn er/sie mit dem Tier wieder in die Ukraine zurückreisen möchten oder in einen anderen Mitgliedstaat reisen will.

 

Wo ist der (gelbe) Impfpass gültig?

Ein (gelber) Impfpass ist – wenn er von einem österreichischen TA ausgestellt wird – auch außerhalb Österreichs gültig. Allerdings ist er KEIN REISEDOKUMENT, also kein Heimtierausweis. Es spricht aber nichts dagegen, dass er als „Vorzertifikat“ für die spätere Ausstellung eines Heimtierausweises angesehen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass jede Impfung entsprechend zu dokumentieren ist.


Gibt es Erfahrungswerte mit Tollwutimpstoff?

Erfahrungsgemäß wird nach einmaliger Impfung nur mit dem Impfstoff Rabisin von Böhringer Ingelheim ein valider Titer > 0,5 IE/ml aufgebaut.

(Nicht so mit anderen Produkten wie Nobivac T oder Virbagen Tollwutimpfstoff)