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Broschüre: Was tun bei Beschwerden über Kosmetika?

Der Schutz der Gesundheit und die Erhaltung der Zufriedenheit der Verbraucherinnen und Verbraucher stellen große Herausforderungen an die Kosmetikunternehmerinnen und Kosmetikunternehmer dar. Umfangreiche Maßnahmen und Vorkehrungen sind erforderlich, um diese Ziele zu erreichen.

Dennoch ist, trotz bestimmungsgemäßer Anwendung, das gelegentliche Auftreten von Unverträglichkeiten durch Kosmetika nicht immer auszuschließen. Um die Ursache rasch identifizieren, bewerten und durch geeignete Maßnahmen vorbeugen zu können, sind gemäß EU-Kosmetikverordnung die Kosmetikunternehmerinnen und Kosmetikunternehmer verpflichtet, unerwünschte Wirkungen zu dokumentieren und an die zuständige Behörde zu melden.

In der Broschüre "Was tun bei Beschwerden über Kosmetika?" erhalten Kosmetikunternehmerinnen und Kosmetikunternehmer Tipps zu Meldungen von ernsten unerwünschten Wirkungen. Sie können Sie kostenfrei beim Broschürenservice des Gesundheitsministeriums in gedruckter Form bestellen oder als PDF herunterladen:

Broschüre: Was tun bei Beschwerden über Kosmetika? (17.3.2015)

Broschürenservice des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten: Kosmetika - Meldung unerwünschter Wirkungen


Letzte Aktualisierung: 12. Jänner 2021