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Nationale Programme zur Kontrolle von Pestizidrückständen

Österreich legt jährlich ein nationales Programm zur Kontrolle von Pestizidrückständen fest gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates beziehungsweise seit 15. Dezember 2022 gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/1355 der Kommission vom 12. August 2021 über die von den Mitgliedstaaten festzulegenden mehrjährigen nationalen Programme zur Kontrolle von Pestizidrückständen.

Es ist risikobezogen und zielt insbesondere auf die Bewertung der Verbraucherexposition und die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften ab. Um Aussagen über die Exposition der Bevölkerung mit Pestiziden treffen zu können, erfolgt die Probenziehung für dieses Kontrollprogramm nach statistischen Gesichtspunkten. 

Daher wird von der AGES ein entsprechender Stichprobenplan errechnet. Dieser, kombiniert mit Verzehrserhebungen durch das Institut für Ernährungswissenschaften der Universität Wien, ergibt die Grundlage der Untersuchungen.

Die Ergebnisse des Programmes werden der Kommission sowie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit übermittelt.

Die aktuellen Ergebnisse des jährlichen nationalen Kontrollprogramms sind in einem Bericht zusammengefasst:

Bericht des nationalen Programms zur Kontrolle von Pestizidrückständen aus dem Jahr 2021

Anhang zum Bericht des nationalen Programms zur Kontrolle von Pestizidrückständen aus dem Jahr 2021

Letzte Aktualisierung: 20.September 2023