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08.01.2018 : Zuständigkeitsänderung laut Bundesministeriengesetz-Novelle 2017
Die Gruppe VerbraucherInnengesundheit geht mit 8. Jänner 2018 in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über.
Grundlage dieser Zuständigkeitsänderung ist das Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 164/2017.
Die nun notwendigen redaktionellen Änderungen auf dieser Seite werden so rasch wie möglich vorgenommen.
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