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04.12.2019 : Bio - Wichtige Änderungen ab 2020 in Bezug auf Eingriffe beim Nutztier
Biobetriebe benötigen ab 1.1.2020 eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung von Eingriffen gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008. Weiterführende Informationen sowie die Antragsformulare zu Ansuchen auf Ausnahmegenehmigungen für Eingriffe finden sie hier