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Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln

Die Lebensmittelunternehmerinnen und -unternehmer tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Die Leitlinie ist eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. 

Detailinformationen zur Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln


05.07.2018


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