Inhalt
Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln
Die Arbeit des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Bereich der Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit umfasst die Bereiche
- Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
- Schlachttier und Fleischuntersuchung / Hygienekontrollen
- tiereische Nebenprodukte
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Die Lebensmittelunternehmer:innen tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Die Leitlinie ist eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Detailinformationen zur Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Schlachttier- und Fleischuntersuchung/ Hygienekontrollen
Erlässe betreffend Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hygienekontrollen. Weitere Informationen
Ausbildung und Prüfung für beauftragte amtliche Tierärzt:innen
Informationen zur Abwicklung der Prüfung betreffend Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hygienekontrolle. Weitere Informationen
Tierische Nebenprodukte
Ziel des Systems der amtlichen Kontrolle über die gesamte Lebensmittelkette ist der Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung und Täuschung. Diese Ziele sollen über die Lebensdauer der Lebensmittel hinaus, auch für die sichere Entsorgung bzw. Be- und Weiterverarbeitung von tierischen Nebenprodukten gelten. Weitere Informationen
30.08.2023
Zusatzinformation
EU-Audit
- Was sind EU-Audits und wie laufen diese im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ab? Schritt für Schritt: Erklärvideos zu EU-Audits und Analysen in der Praxis
Kontrollen
- Amtliche Kontrollen entlang der Lebensmittelkette: Mehrjähriger Integrierter Kontrollplan (MIK)