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Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln
Die Lebensmittelunternehmerinnen und -unternehmer tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Die Leitlinie ist eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Detailinformationen zur Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
05.07.2018
Zusatzinformation
EU-Audit
- Was sind EU-Audits und wie laufen diese im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ab? Schritt für Schritt: Erklärvideos zu EU-Audits und Analysen in der Praxis
Kontrollen
- Amtliche Kontrollen entlang der Lebensmittelkette: Mehrjähriger Integrierter Kontrollplan (MIK)