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Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln

Die Arbeit des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Bereich der Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit umfasst die Bereiche

  • Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
  • Schlachttier und Fleischuntersuchung / Hygienekontrollen
  • tiereische Nebenprodukte


Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Die Lebensmittelunternehmer:innen tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Die Leitlinie ist eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. 

Detailinformationen zur Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln


Schlachttier- und Fleischuntersuchung/ Hygienekontrollen

Erlässe betreffend Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hygienekontrollen. Weitere Informationen


Ausbildung und Prüfung für beauftragte amtliche Tierärzt:innen

Informationen zur Abwicklung der Prüfung betreffend Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hygienekontrolle. Weitere Informationen


Tierische Nebenprodukte

Ziel des Systems der amtlichen Kontrolle über die gesamte Lebensmittelkette ist der Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung und Täuschung. Diese Ziele sollen über die Lebensdauer der Lebensmittel hinaus, auch für die sichere Entsorgung bzw. Be- und Weiterverarbeitung von tierischen Nebenprodukten gelten. Weitere Informationen


30.08.2023


EU-Audit

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