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Archiv der Erlässe im Bereich der biologischen Produktion
Kontrollsystem
Rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraumes
BMGFJ-75340/0049-IV/B/7/2008 vom 18.12.2008
Rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraumes, Nachtrag
BMG-75340/0008-II/B/13a/2015 vom 10.8.2015
Rückwirkende Anerkennung eines Zeitraums als Teil des Umstellungszeitraums, Ergänzung
2020-0.014.843 vom 21.1.2020
Pflanzliche Erzeugung
Rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraumes
BMGFJ-75340/0049-IV/B/7/2008 vom 18.12.2008
Rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraumes, Nachtrag
BMG-75340/0008-II/B/13a/2015 vom 10.8.2015
Rückwirkende Anerkennung eines Zeitraums als Teil des Umstellungszeitraums, Ergänzung
2020-0.014.843 vom 21.1.2020
Befristete Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von konventionell ungebeiztem Saatgut
Für das Jahr 2020
BMASGK-75340/0012-IX/B/13/2019 vom 18.11.2019
gemäß Artikel 45 Abs. 8 der Verordung (EG) Nr. 889/2008
- Allgemeine Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung von konventionell ungebeiztem Saatgut 2020 (Anlage 1)
- Allgemeine Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung von konventionell ungebeiztem Saatgut (Gemüse) 2020 (Anlage 2)
Befristete Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von konventionell ungebeiztem Saatgut
Für das Jahr 2019
BMASGK-75340/0002-IX/B/13/2019 vom 29.04.2019
gemäß Artikel 45 Abs. 8 der Verordung (EG) Nr. 889/2008
- Allgemeine Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung von konventionell ungebeiztem Saatgut 2019 (Anlage 1)
- Allgemeine Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung von konventionell ungebeiztem Saatgut (Gemüse) 2019 (Anlage 2)
Umstellungszeiten von konventionellem vegetativen Pflanzmaterial außer Kartoffeln II
BMGF-75340/0011-II/B/16a/2017 vom 30.3.2017, "Umstellungszeiten von konventionellem vegetativen Pflanzmaterial außer Kartoffeln II"
Anlage ersetzt durch BMGF-75340/0044-II/B/16a/2017 vom 16.12.2017
Tierische Erzeugung
Durchführung von Eingriffen an Tieren
Das Einbringen von Anträgen erfolgt mit 1.1.2021 über das VIS, daher werden die nachstehenden Anträge nicht mehr als zu verwendende Beilagen beim Erlass geführt.
- Antrag auf betriebsbezogene Ausnahmegenehmigung für bestimmte Eingriffe (Anlage 1)
- Antrag auf fallweise Ausnahmegenehmigung für bestimmte Eingriffe (Anlage 2)
Zerstörung der Hornanlage von Kitzen
BMGF-75340/0043-II/B/16a/2017 vom 16.12.2017
abgeändert durch BMASGK 75340/0013-IX/B/13/2019 vom 19.12.2019, "Durchführung von Eingriffen an Tieren"
Fischfutter für Brutfische,
BMGF-75340/0041-II/B/16a/2017 vom 16.12.2017
Beilage Fragebogen
Beides gültig bis 31.12.2018!
Festlegung der Ruhezeit für den Auslauf in der Geflügelhaltung
32.046/42-IX/B/1/01 vom 17.7.2001
„Anhang I B Punkt 8.4.6 Festlegung der Ruhezeit für den Auslauf in der Geflügelhaltung"; Art. 23 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008
Gültig bis 31.12.2018
Verarbeitung, Vermarktung, Kennzeichnung und Lagerung
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(Stand: 16.02.2021)