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Saatgut

Als Saatgut (auch Saatkorn oder Saatfrucht) bezeichnet man die trockene, ruhende, generative – d.h. die vollständige, durch Befruchtung entstandene Keimanlage der Pflanzen enthaltende – Fortpflanzungsorgane wie Samen, Früchte, Scheinfrüchte, Fruchtstände oder Teile davon. Nach der Ernte befinden sich die Samen in einer Keimruhe, die sich zum Teil erst nach mehreren Wochen enzymatisch abbaut – dadurch sorgt die Natur für die saisongerechte Keimfähigkeit. Bei trockener und kühler Lagerung behält Saatgut über viele Jahre die Keim- und Triebkraft. Dagegen bezeichnet man vegetative Vermehrungsorgane wie Rhizome, Knollen, Zwiebeln, Stecklinge – d.h. regenerationsfähige Pflanzenteile – als Pflanzgut. Dieses ist in der Regel nur über wenige Vegetationsperioden haltbar.

Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

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AGES/Saat- und Pflanzengut