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Rinderbrucellose

Am 21. Juni 2018 wurde ein Verdacht auf das Vorliegen der Rinderbrucellose in Oberösterreich (Bezirk Rohrbach) gemeldet, der sich am 25. Juni 2018 durch Untersuchungsergebnisse der AGES bestätigte. Alle Tiere des Betriebes wurden mittlerweile getötet bzw. geschlachtet, und der Betrieb  gereinigt und desinfiziert.  

Im Zuge der epidemiologischen Abklärung wurden auf über 1.500 tierhaltenden Betrieben in den Bezirken Urfahr- Umgebung und Rohrbach Untersuchungen durchgeführt. Dabei wurden am 16. Juli 2018 aufgrund von Voruntersuchungen in der Tankmilch vier Verdachtsbetriebe identifiziert, ein zusätzlicher Verdachtsfall ergab sich im Rahmen von tierärztlichen Untersuchungen auf einem nahen Schafbetrieb. Diese Betriebe wurden umgehend behördlich gesperrt und alle erforderlichen Sofortmaßnahmen getroffen. Von allen Tieren dieser fünf Verdachtsbetriebe wurden Blutproben gezogen und  von der AGES untersucht.

  • Für einen Betrieb (unmittelbare Nähe zum ersten Ausbruch) hat sich der Verdacht auf Brucellose bestätigt. Ein infiziertes Rind wurde als Reagent (siehe nächster Absatz) identifiziert und das betroffene Tier sowie dessen Kalb wurden unschädlich beseitigt. Die Nachuntersuchungen nach entsprechender Reinigung und Desinfektion des Betriebs waren negativ. Der Betrieb unterlag ebenfalls Beschränkungen und stand unter behördlicher Kontrolle.

  • In den vier anderen Betrieben konnte der Verdacht durch Laboranalysen entkräftet werden, die Betriebssperren wurden wieder aufgehoben. 

Gemäß der Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung sind Reagenten (Tiere über 6 Monate bei denen der Erreger nachgewiesen wurde oder bei denen das Ergebnis der serologischen Untersuchung positiv war oder mehrfach nicht eindeutig negative Ergebnisse der Blutuntersuchungen vorliegen sowie Tiere unter  6 Monaten die von einem Reagenten geboren wurden, bzw. bei einem Reagenten gesaugt haben) aus dem Betrieb zu entfernen, also zu töten oder unter behördlichen Auflagen zu schlachten. So lange ein Betrieb Reagenten aufweist, gelten die Betriebe als „nicht anerkannt frei von Brucellose“. Sie unterliegen Beschränkungen im Tierverkehr und dürfen Milch - auch von nachweislich gesunden Tieren - nur behandelt (pasteurisiert) abgeben, Milch von Reagenten ist unschädlich zu beseitigen. So kann – auch unter Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen - gewährleistet werden, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit und eine Gefährdung von Menschen ausgeschlossen ist.   

Die Brucellose ist eine Zoonose, d.h. sie ist auch auf Menschen übertragbar. Der Erreger wird von infizierten Tieren besonders bei Geburten ausgeschieden, wodurch insbesondere die Tierhalter, Betreuungspersonen und Tierärzte einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Neben der epidemiologischen Erhebung bei Tieren werden daher auch Menschen, die direkten Kontakt mit den infizierten Tieren hatten auf Brucellose untersucht.  Zumeist verläuft die Infektion beim Menschen ohne sichtbare Krankheitssymptome, selten entwickelt sich ein fieberhaftes, grippeähnliches Krankheitsbild. Im aktuellen Fall brachten Blutuntersuchungen bei fünf Personen aus dem direkten Umfeld des ersten Ausbruchsbetriebes ein positives Antikörperergebnis, drei davon zeigten auch klinische Symptome.   

Trotz intensiver epidemiologischer Untersuchungen konnte die Herkunft des Erregers nicht ermittelt werden. 

In Österreich sind die Rinderpopulation seit 1999 sowie die Schaf- und Ziegenpopulation seit 2001 amtlich anerkannt frei von diesem Erreger. Es wird ein jährliches Überwachungsprogramm durchgeführt. Die Bekämpfung dieser Tierkrankheit im derzeitigen Fall konzentriert sich auf die Erkennung, Isolierung und Ausmerzung der infizierten Tiere sowie auf die Kontrolle des Tierverkehrs, um die Verbreitung des Erregers zu vermeiden.

 

(Stand 07.11.2018)

  

Mehr Informationen: 

Tierseuchenüberwachung

Informationen des Landes OÖ zum Ausbruch