Mit der Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zur Reichweitenmessung zu.

Mehr Informationen

Equine Infektiöse Anämie - aktuelle Lage EIA, Ansteckende Blutarmut der Pferde

Lage in Europa

Fälle von Equiner Infektiöser Anämie werden immer wieder aus mehreren europäischen Mitgliedstaaten gemeldet. In Rumänien gilt die Erkrankung als endemisch, weshalb dort strenge Regeln für den Transport lebender Pferde zur Anwendung kommen. Viele der aufgetretenen Fälle sind auf illegale Verbringungen zurückzuführen. 

Lage in Österreich 

Am 18. Juni 2019 wurde in Lustenau (Vorarlberg) der Verdacht auf das Vorliegen von EIA bei einem Pferd in einer Hobbyhaltung gemeldet. Das betreffende Pferd wurde zuvor in Deutschland mittels Coggins-Test (Antikörper-Nachweis) positiv getestet, da es auf eine Veranstaltung verbracht werden sollte. Untersuchungen durch den Amtstierarzt und durch das nationale Referenzlabor der AGES bestätigten den Verdacht. 

Am 28.6. 2019 bestätigte sich ein weiterer Verdacht bei einem klinisch erkrankten Pferd im Bezirk Perg (Oberösterreich). Ein direkter Zusammenhang mit dem Ausbruch in Vorarlberg dürfte nicht vorliegen.  

Diese beiden Fälle stellen die ersten Ausbrüche in Österreich seit 2002 dar.

Da eine Heilung ausgeschlossen ist und infizierte Tiere lebenslang eine mögliche Ansteckungsquelle für andere Pferde darstellen, wurden beide Tiere euthanasiert

Maßnahmen in Ausbruchsgebieten 

Alle Pferde im Umkreis von einem Kilometer um die Ausbruchsbetriebe werden derzeit von den lokalen Veterinärbehörden untersucht und beprobt. Betroffene PferdehalterInnen wurden bereits direkt von der zuständigen Amtstierärztin bzw. vom zuständigen Amtstierarzt kontaktiert.

Bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse (zweimalige Beprobung im Abstand von 90 Tagen) dürfen empfängliche Tiere (Pferden, Esel, Maultiere, Maulesel) nicht aus der Kontrollzone verbracht werden, auch ein Einbringen dieser Tiere in die Kontrollzone ist untersagt.  

Die EIA ist nicht hochansteckend, bei den derzeit stattfindenden Untersuchungen in der Zone handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme um auszuschließen, dass infizierte Tiere in andere Pferdebestände verbracht werden. Es ist daher nicht erforderlich, Pferde in den Kontrollzonen ausschließlich im Stall zu halten, auch Ausritte und Haltung auf der Koppel sind bedenkenlos möglich.

Bei fieberhaften Erkrankungen von Pferden, sollten Tierärzte und Pferdehalter aber jedenfalls EIA als mögliche Differentialdiagnose in Betracht ziehen. Beim konkreten Verdacht ist die lokale Veterinärbehörde zu informieren, da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche gem. Tierseuchengesetz handelt.

Informationen zur Krankheit