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Tierschutz beim Transport

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist für allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes sowie Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport zuständig. Im Gegensatz zum allgemeinen Tierschutz, der in Gesetzgebung Bundes- und in Vollziehung Landessache ist, ist der Tierschutz beim Transport in mittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehen.

Merkblätter mit Empfehlungen für Erleichterungen beim Tiertransport in der warmen Jahreszeit 

Hitzestress beim Transport vermeiden

Намалете опасността от топлинен удар по време на транспорт

Reduce Heat Suffering During Transport

Reduire la Souffrance Causée par la Chaleur Pendant le Transport des Animaux

Ridurre la Sofferenza da Calore Durante il Trasporto

Reduzcamos el Sufrimiento por Calor durante el Transporte

A hőstressz elkerülése szállítás közben

NEU!

Factsheet extreme Temperatures - Schafe  

Factsheet extreme Temperatures - Schweine

Factsheet extreme Temperatures - Rinder

Factsheet extreme Temperatures - Pferde

Factsheet extreme Temperatures - Geflügel 



Handbuch Tiertransporte

Das "Handbuch Tiertransporte" wurde im Auftrag des Ministeriums unter Beteiligung von VertreterInnen des Transportgewerbes, der Landwirtschaftskammer, des Landwirtschaftsministeriums und der Landesveterinärdirektionen erstellt.

Das Handbuch umfasst in übersichtlicher und leicht verständlicher Form die nach österreichischem und internationalem Recht geltenden Vorschriften. Das Handbuch ist in zwei Teile - Kurzstreckentransporte und Langstreckentransporte - gegliedert und richtet sich sowohl an Tiertransport-UnternehmerInnen, Landwirte und Landwirtinnen, als auch an Tiertransport-InspektorInnen, Exekutivorgane sowie am Schlachthof tätige und andere amtlich tätige Tierärzte und Tierärztinnen. Die Handbücher zum Tiertransport finden Sie auf der Homepage der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz.

Handbuch Kurzstrecke 
Handbuch Langstrecke

Die Checkliste soll betroffenen Personen im Rahmen ihrer täglichen Arbeit als praktikables Hilfsmittel dienen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung der Checkliste bei Kontrollen nicht verpflichtend ist. 
Checkliste Tiertransportkontrollen
Checkliste Tiertransportkontrollen

Gerne nehmen wir Kommentare und Änderungsvorschläge, die der Verbesserung der Anwendung dienen, entgegen, Kontakt: IXB11@sozialministerium.at 

Kontrollplan beim Tiertransport

Jährliche Kontrollpläne gemäß den Vorgaben zur Durchführung und Anzahl von Kontrollen von Tiertransporten in Österreich

Zugelassene Transportunternehmen

Gemäß Artikel 13 (4) der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport haben die europäischen Mitgliedsstaaten Namen und Zulassungsnummern von Transportunternehmen, welche Langstreckentransporte (länger als 8 Stunden) durchführen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 

Die Liste der Typ 2 Zulassungen finden Sie auf der Homepage der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz.

LINK: https://www.tierschutzkonform.at/nutztiere/tiertransport/

Liste der Kontrollorte (Staging Points) 

Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sieht je nach Tierart und Alter unterschiedliche Höchstfahrtzeiten und obligatorische Ruhe-, Fütterungs- und Tränkpausen vor. Können diese Höchstzeiten nicht eingehalten werden, müssen die Tiere an zugelassenen Kontrollorten (Staging Points) entladen und versorgt werden.
Liste der Kontrollorte (Staging Points) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1255/97

(18.1.2021)

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