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Tiergesundheitsrecht – Animal Health Law – AHL und Kontrollverordnung – Official Control Regulation – OCR

Erlassene Rechtsakten zur OCR und AHL

Überblick der bereits erlassenen Rechtsakten zur OCR

Überblick der bereits erlassenen Rechtsakten zum AHL


Informationsmaterial zu Animal Health Law (AHL)

Durch einen Klick auf das Poster kommen Sie zum offiziellen Video

Animal Heatlh Law (AHL)

Hintergrund

Ende März 2016 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“ - AHL) veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wurde ein neuer Rechtsrahmen für die Europäische Union geschaffen. Innerhalb von drei Jahren hat die Kommission die wesentlichen ergänzenden Rechtsakte zu erlassen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die nationale Einflussnahme noch möglich und wird durch die Mitarbeit von anderen interessierten Behörden, aber auch Stakeholdern im Zuge eines Partizipationsprozesses begrüßt. In Folge haben die Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit (April 2021) um diese neuen europäischen Vorschriften, die nun direkt anwendbares Recht darstellen, im nationalen Recht umzusetzen.

Für Österreich bedeutet dies, dass die gesamte Veterinärgesetzgebung (TSG, TGG, DEckSG, BienenSG, DasselbeulenG inklusive aller bestehenden Verordnungen) innerhalb der kommenden 5 Jahre neu geschrieben werden muss.

Warum ein neues AHL?

  • Die aktuelle Rechtslage, die aus rund 400 Einzelakten besteht, ist komplex und unübersichtlich
  • Tierseuchenausbrüche bedrohen nicht nur andere Tiere, sondern auch Menschen, die Wirtschaft und den Handel
  • Es mangelt an einer Gesamtstrategie, die Verhütung von Tierseuchen findet zu wenig Beachtung
  • Keine objektive Kategorisierung und Priorisierung von tiergesundheitspolitischen Maßnahmen

Was soll erreicht werden?

Eine stärkere Konzentration auf die Schlüsselprioritäten der Tierseuchenbekämpfung:

  • Verbesserte Koordinierung der Tierseuchenüberwachung, wirksamere Zusammenarbeit der Sektoren und besseres ineinandergreifen der Überwachungssysteme
  • Klarer abgegrenzte Zuständigkeiten, um Landwirten und anderen Akteuren (z.B. Tierärzten) die Früherkennung zu erleichtern um damit große Seuchenausbrüche zu verhindern und den dadurch entstehenden Schaden zu begrenzen
  • Vereinfachte Verwaltungsverfahren für den internationalen Handel mit bestimmten lebenden Tieren und Erzeugnissen (wie z.B. Samen, Eizellen und Embryonen)
  • Bessere Instrumente für Veterinärbehörden zur Bekämpfung übertragbarer Seuchen
  • Mehr Flexibilität, um eine Anpassung von Vorschriften an lokale Gegebenheiten und neu auftretende Problempunkte zu ermöglichen
  • Eine Verringerung der schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier

Weitere Informationen der Kommission zum AHL:

Kontrollverordnung – Official Control Regulation – OCR

Anfang April 2017 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2017/625 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. April 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechtes und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung einiger Rechtsakte in diesen Bereichen („Verordnung über amtliche Kontrollen“ – OCR) veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wurde ein neuer allgemeiner Rechtsrahmen für die Europäische Union geschaffen. Dieser Rechtsakt ist ab 14.12.2019 in den obengenannten Bereichen anzuwenden. Von der Kommission sind noch zusätzliche ergänzende Rechtsakten zu erlassen, auf diese kann zum jetzigen Zeitpunkt noch – wie bereits beim AHL erläutert – im Zuge eines Partizipationsprozesses Einfluss genommen werden. Ähnlich lautende Bestimmungen sind bereits im Lebensmittel- bzw. Futtermittelrecht berücksichtigt, in den anderen Materien, wie Tiergesundheit oder Tierschutz sowie im Bereich der Pflanzengesundheit sind sie noch ausständig.

Für Österreich bedeuteten diese Bestimmungen eine Überprüfung der bestehenden Rechtsakte zu diesen Fragestellungen, sowie die Implementierung der Bestimmungen in den neu hinzukommenden Themenbereichen.

Was soll erreicht werden?

Mit der OCR wurde ein harmonisierter Unionsrahmen für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten entlang der gesamten Lebensmittelkette innerhalb der EU angestrebt. Sie dient der Straffung und Vereinfachung des gesamten Rechtsrahmens. Ziel ist eine bessere Rechtssetzung sowie die Lebensmittelkontrollen innerhalb der EU auf ein einheitliches Niveau zu bringen. Auszugsweise seien angeführt:

  • Risikobasierter Ansatz und Minimierung der Belastungen für Unternehmer
  • Verstärktes Vorgehen gegen betrügerisches und irreführendes Verhalten
  • Befugnis der Behörden amtliche Kontrollen auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs durchzuführen
  • Erhöhte Transparenz durch die Veröffentlichung unter anderem der Kriterien des mehrjährigen Kontrollplans; der Art, Zahl und Ergebnisse der amtlichen Kontrollen und der festgestellten Verstöße; der Fälle, in denen Maßnahmen ergriffen und/oder Sanktionen verhängt wurden
  • Übertragung von Aufgaben auf andere beauftragte Stellen und natürliche Personen
  • Zusammenarbeit der Unternehmer mit den zuständigen Behörden bei amtlichen Kontrollen
  • Benennung von amtlichen Laboratorien
  • Gründung von Referenzlaboratorien zur Gewährleistung einheitlicher und zuverlässiger Analyse-, Test- und Diagnosemethoden
  • Kaskadenregelung der Methoden für Probenahmen, Analysen, Tests und Diagnosen
  • Einheitlicher Rahmen für die Grenzkontrollen mit risikobasiertem Ansatz zur Entlastung der zuständigen Behörden sowie Unternehmer
  • Einheitliche und harmonisierte Rahmenbedingungen für das amtliche Bescheinigungsverfahren in den Mitgliedsstaaten
  • Stärkung der Amtshilfemechanismen und Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei grenzüberschreitenden Verstößen
  • Finanzierung der amtlichen Kontrollen
  • Erweiterter Anwendungsbereich der Durchsetzungsmaßnahmen der amtlichen Kontrollen
  • Verschärfung der finanziellen Sanktionen wegen Verstößen gegen Vorschriften aufgrund betrügerischer und irreführender Praktiken sowie neue Bestimmungen zum Schutz von Informanten („whistle-blower“) 

Weitere Informationen der Kommission zur OCR:

Rechtliche Umsetzung und Implementierung der Rechtsvorschriften in Österreich

Eine nationale Implementierung wie bei Richtlinien in der Vergangenheit üblich, ist durch die neue Form NICHT zulässig. Es sind einzig und allein weiterführende Durchführungsbestimmungen bzw. Ergänzungen in jenen Bereichen, in denen es den Mitgliedstaaten obliegt diese zu machen, möglich.

Auf Grund des Rechtscharakters als Verordnung die unmittelbar anzuwenden ist, ist die Einbindung der Landes- und Bezirksbehörden in die Entwicklung diese Vorschriften vor Erlassung der Rechtsakte, unerlässlich. Aus diesem Grund wird die aktive Mitarbeit im Erarbeitungsprozess der jeweiligen Rechtsakte in den Kernteams begrüßt.

Verantwortlichkeiten und Informationsfluss

Gesamtverantwortlich für die organisatorische Durchführung dieses Projektes ist GL Dr. Ulrich Herzog. Die administrative Betreuung des Projektes erfolgt durch Elisabeth Reich, BA und Mag. Melinda Bozic. Die Vorsitzenden der jeweiligen Kernteams sind für die inhaltliche und organisatorische Abwicklung im jeweiligen Themenbereich alleinverantwortlich.

Kernteams

Zu folgenden Themen werden Kernteams eingerichtet, wobei eine darüberhinausgehende Mitarbeit von Interessierten von Seiten der Bundes- und der Landesbehörden sehr begrüßt wird. Abhängig von der Diskussion auf Europäischer Ebene kann sich die Anzahl der Arbeitsgruppen noch erweitern.

Für die Implementierung der OCR

  • Referenzlabore
  • Tierschutzreferenzzentrum
  • Tierische Lebensmittel / Schlachttier- und Fleischuntersuchun
  • Mehrjährige Integrierte Kontrollplan und Berichtswesen
  • Rückstandskontrolle
  • Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Zuchtmaterialien und Nebenprodukt
  • Tierschutz und Tiertransport
  • Kontrolle von GVO in Bezug auf EU VO 1829 und 1830 bzw. der RL 2001/18
  • Bio, GGU und GGA
  • Sanktionswesen
  • Allgemeine amtliche Bestimmungen
  • Gebühren
  • Ausbildung
  • Grenzkontrolle und Import
  • Internethandel
  • Krisenmanagement und Notfallpläne

Für die Implementierung des AHL

  • Tierkrankheiten Liste und Kategorisierung
  • Tiergesundheit- Überwachung, Freiheit von Krankheiten 
  • Tierseuchenbekämpfung 
  • Handel - Landtiere - Produkte und Zuchtmaterialien
  • Handel - Aquakultur - Tiere und Produkte 
  • Einfuhr von Produkten und Tieren in die EU

Um einen sicheren Informationsfluss in den kommenden Monaten / Jahren zu gewährleisten, wurde auf diesem Portal www.kvg.gv.at im behördeninternen Bereich ENet LM bzw ENet VET der Ordner „OCR/AHL“ angelegt. Darin werden alle relevanten Dokumente zu den oben angeführten Themenbereichen bereitgestellt. Diese Dokumente werden auch auf der Startseite in der Box "Aktuelles" angekündigt und können mittels RSS-Feed abonniert werden, dh. die Artikel aus der Box "Aktuelles" werden per E-Mail zugesendet. Im Wege der länderspezifischen Stammportale ist es allen MitarbeiterInnen auf Landesebene möglich auf die Dokumente zuzugreifen.

Um einen allgemeinen Informationsfluss für alle Bundesländer sicherzustellen, wird im Rahmen der Fachplenumstagungen, bzw. bei spezifischen Themenstellungen im Zuge der Tagungen der Leiter der Lebensmittelaufsicht sowie der Tagungen der Veterinärdirektoren von den Vorsitzenden der Kernteams entsprechende Berichte über den Fortgang des Projektes gegeben.

23.09.2019