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Kundmachungen

Auf der Basis österreichischer Gesetze und Verordnungen sind bestimmte Maßnahmen im Veterinärbereich durch Kundmachung festzuschreiben. Außerdem sind mit In-Kraft-Treten der Binnenmarktverordnung 2008 (BVO 2008) bestimmte Maßnahmen, wie z.B. Schutzmaßnahmen, die in Entscheidungen oder Verordnungen der Europäischen Union festgelegt wurden und mit ihrer Veröffentlichung gültig sind, bekanntzumachen. Als Kundmachungs- bzw. Bekanntmachungsorgan dienen die Amtlichen Veterinärnachrichten (AVN).
ACHTUNG: ab Jänner 2016 werden die AVN nur noch im RIS veröffentlicht.

Zur Übersichtlichkeit wurden nachfolgend alle derzeit gültiger Kund- und Bekanntmachungen aufgeführt. Rechtsverbindlich ist allerdings nur die in den jeweiligen AVN veröffentlichte Fassung.