Die AVN 2025/49 wurde veröffentlicht:
Kundmachung zur Festlegung von Sofortmaßnahmen beim Einbringen von kleinen Wiederkäuern aus bestimmten Gebieten zur Schlachtung in österreichische Schlachtbetriebe zur Prävention der Einschleppung der Pest der kleinen Wiederkäuer
Diese Kundmachung ersetzt die AVN Nr. 2025/35.