Handel
Hier finden Sie Informationen zum Handel und Transport von Tieren bzw. Erzeugnissen daraus, Lebensmitteln nicht-tierischen Ursprungs, Gebrauchsgegenständen und kosmetischen Mitteln.
Zuständigkeitshalber wird unterschieden zwischen
- Innergemeinschaftichen Handel
- Export in Drittstaaten
- Ein- und Durchfuhr
- Handel mit Waren ohne tierischen bzw. pflanzlichen Ursprung
Detaillierte Informationen sind auf den dafür zuständigen Plattformen abrufbar:
Büro für veterinärbehördliche Zertifizierung
Das Büro für veterinärbehördliche Zertifizierung ist eine gemeinsame Einrichtung des BMASGPK, BMNT und der AGES. Es dient primär zur Unterstützung der Veterinärverwaltung und als Ansprechpartner für die Wirtschaft. Dazu gehören auch Tätigkeiten zur Öffnung und Erhaltung von Exportmärkten im veterinärrechtlichen Bereich. Die Österreichische Veterinärbehörde garantieren gegenüber den Importländern für die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen.
Bundesamt für Verbraucher:innengesundheit (BAVG)
Mit 1.1.2022 ist das Bundesamt für Verbraucher:innengesundheit (BAVG) die zuständige Behörde im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchführung von Importkontrollen im Sinne von §6c Abs 1 Z 1 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG).
Dem BAVG obliegt nach § 6c Abs. 1 GESG die Vollziehung folgender Aufgaben, die ihm in den jeweiligen Bundesgesetzen zugewiesen sind:
- Einfuhrkontrolle im Sinne von § 6c Abs. 1 Z 1 GESG
- Erteilung von Ausfuhrberechtigungen und damit zusammenhängender Kontrollen im Sinne von § 6c Abs. 1 Z 2 GESG
- Ausstellung amtlicher Bescheinigungen oder amtlicher Attestierungen im Sinne von § 6c Abs. 1 Z 3 GESG
- Waren gemäß § 1 Abs. 1 LMSVG, die über das Internet oder andere Fernabsatzkanäle aus Mitgliedstaaten der EU, EWR-Vertragsstaaten oder Drittstaaten in Österreich zum Verkauf angeboten werden, unterliegen einem regelmäßigen Monitoring durch das Bundesamt für Verbraucher:innengesundheit (§ 6c Abs. 1 Z 4 GESG iVm § 25a Abs 3 LMSVG)
Innergemeinschaftlicher Handel und Export in einen Drittstaat
- Veterinärrechtliche Bestimmungen zum Versand von Tieren oder Waren tierischen Ursprungs aus der EU in einen Drittstaat (Listen der Exportbetriebe und -zertifikate)
- Angelegenheiten des Handels mit Tieren und Waren tierischen Ursprungs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (innergemeinschaftlicher Handel, IGH)
- Betriebslisten für Österreich oder den innergemeinschaftlichen Handel
- Tierschutz beim Transport
- Handel mit Gebrauchsgegenständen und kosmetischen Mitteln sowie damit zusammenhängende Kontrollen
- weitere Informationen zu Agrarhandel und Fleisch (WKO)
Ein- und Durchfuhr
- Ein- und Durchfuhr von lebenden Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittstaaten in die Mitgliedstaaten der EU, die Schweiz und Norwegen
- FAQs zum Thema privates Reisen mit Heimtieren (= Reiseverkehr)
- Angelegenheiten des grenztierärztlichen Dienstes
Waren ohne tierischen bzw. pflanzlichen Ursprung
Informationen zum Thema Handel und Transport von Waren, die weder Tiere (bzw. tierischen Ursprungs) oder Pflanzen (bzw. pflanzlichen Ursprungs) sind, finden Sie auf den Webseiten der dafür zuständigen Ministerien:
- Wirtschaftskammer Österreich
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandorte
(30.08.2023)