Gebrauchsgegenstände

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Der Begriff "Gebrauchsgegenstand" ist zwar kein eigenständiger Rechtsbegriff im EU-Recht, spielt jedoch im österreichischen Lebensmittelrecht eine wichtige Rolle. Darunter versteht man Produkte, die mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Berührung kommen – etwa Verpackungen, Küchenutensilien, Hygieneartikel oder Spielzeug. Diese Erzeugnisse müssen sicher sein und dürfen die Gesundheit nicht gefährden.

Die rechtliche Grundlage bildet das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG - BGBl. I Nr. 13/2006 idgF). Es definiert die zentralen Anforderungen, um Verbraucher:innen zu schützen und die Produktqualität sicherzustellen.

 

Kategorien von Gebrauchsgegenständen nach dem LMSVG

Gebrauchsgegenstände werden im LMSVG in mehrere Warengruppen unterteilt:

Rechtliche Anforderungen und Verbote

Gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) (§ 16 Abs. 1) ist es verboten, Gebrauchsgegenstände in Verkehr zu bringen, wenn sie:

  1. gesundheitsschädlich gemäß § 5 Abs. 5 Z 1 sind, oder
  2. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet sind, oder
  3. bei normaler Verwendung Lebensmittel oder kosmetische Mittel nachteilig beeinflussen, oder
  4. nicht den einschlägigen erlassenen Verordnungen (gem. § 4 Abs. 3 oder § 19) entsprechen.

Rechtliche Details und Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer zum Thema Gebrauchsgegenstände sind gelistet unter:

Kontrolle und Vollzug

Die Kontrolle der Waren, die dem LMSVG unterliegen, ist in Österreich im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung organisiert. Das bedeutet: Die Gesetzgebung erfolgt durch den Bund und der Vollzug - also die Umsetzung und Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen - fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.

Die Probenahme, Begutachtung und Analyse der untersuchten Waren werden von der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) sowie von den Untersuchungsstellen der Länder Kärnten und Vorarlberg durchgeführt.

Die AGES arbeitet darüber hinaus eng mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zusammen, um wissenschaftliche Erkenntnisse auszutauschen, Risiken zu bewerten und ein einheitlich hohes Schutzniveau für Verbraucher:innen sicherzustellen.

Links

Österreichisches Lebensmittelbuch mit Kapitel zu Gebrauchsgegenständen und kosmetischen Mitteln

Leitlinien, Richtlinien, Empfehlungen der Codexkommission (Gebrauchsgegenstände)

Broschüre Lebensmittelkontaktmaterialien (Europäische Kommission, 2015)

Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)