Lebensmittelkontaktmaterialien
Lebensmittelkontaktmaterialien – auch Food Contact Materials (FCM) genannt – sind Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Die rechtliche Definition bildet Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, die zugleich den Rahmen für allgemeine rechtliche Anforderungen an FCM vorgibt.
Unter Lebensmittelkontaktmaterialien versteht man eine große Bandbreite an Produkten, die sowohl im gewerblichen Umfeld als auch im privaten Alltag eingesetzt werden.
Zu den alltäglichen Anwendungen zählen beispielsweise:
Trinkgläser, Teller, Kochgeschirr, Kochlöffel, Schneidebretter, Vorratsdosen, Frischhaltefolien oder Backformen.
Im gewerblichen Bereich gehören dazu etwa:
Lebensmittelverarbeitungsmaschinen, Förderbänder, Abfüllanlagen, Tanks, Rohrleitungen, Transportbehälter, Großküchengeräte oder Verpackungsmaterialien.
Diese Materialien müssen so hergestellt sein, dass sie unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keine Bestandteile in Mengen an Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit gefährden oder die Zusammensetzung bzw. die organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel unzulässig verändern könnten.
Ausgenommen von der Definition als Lebensmittelkontaktmaterialien sind jedoch:
- ortsfeste öffentliche oder private Wasserversorgungsanlagen
- Antiquitäten, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen können (z. B. historische Teller, Gläser)
- Überzugsmaterialien, die mit dem Lebensmittel ein Ganzes bilden und mit diesem verzehrt werden können (z. B. essbare Wursthäute)
Verpackungen als zentrale Produktgruppe von FCM
Eine besonders bedeutende Gruppe innerhalb der Lebensmittelkontaktmaterialien stellen Verpackungen dar. Sie dienen nicht nur dem Schutz, der Haltbarkeit und der Hygiene von Lebensmitteln, sondern sind auch ein wesentlicher Bestandteil der Produktqualität und -sicherheit.
Verpackungen bestehen aus einer Vielzahl von Materialien – etwa Papier, Karton, Glas, Metall, Aluminium oder verschiedenen Kunststoffen – und kommen in ganz unterschiedlichen Formen zum Einsatz:
Flaschen, Dosen, Schalen, Becher, Deckel, Folien, Trays oder Umverpackungen. Auch Mehrschichtsysteme (z. B. Kombinationen aus Kunststoff und Aluminium) oder beschichtete Materialien sind weit verbreitet und müssen spezifische gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Im gewerblichen Umfeld – etwa in der Lebensmittelproduktion, Gastronomie oder im Handel – sind Verpackungen nicht nur funktional, sondern auch ein entscheidender Faktor für Produktsicherheit, Transportfähigkeit und Nachhaltigkeit. Daher ist es für Unternehmen besonders wichtig, dass alle verwendeten Materialien den EU-weit geltenden Anforderungen an Lebensmittelkontaktmaterialien entsprechen und entsprechend nachweislich konform sind.
Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union
Neben den allgemeinen Anforderungen der Rahmenverordnung, existieren für einzelne Materialien, Stoffe und Produkte weitergehende, spezifische gesetzlichen Regelungen, um die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern zu gewährleisten.
Die wichtigsten Rechtsvorschriften umfassen:
Verordnung (EG) Nr. 2023/2006: Bestimmt die gute Herstellungspraxis (GMP) für alle Lebensmittelkontaktmaterialien.
Verordnung (EU) Nr. 10/2011: Regelt die Verwendung von Kunststoffen im Lebensmittelkontakt und enthält konkrete Grenzwerte für Stoffübergänge.
Verordnung (EG) Nr. 2022/1616: Regelt die Herstellung von recyceltem Kunststoffen für die Verwendung in Materialien mit Lebensmittelkontakt.
Verordnung (EU) 2024/3190: Verbietet die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und bestimmten anderen Bisphenolen in bestimmten FCM.
Verordnung (EG) Nr. 450/2009: Bezieht sich auf aktive und intelligente Materialien, z. B. Verpackungen, die den Verderb von Lebensmitteln verzögern oder anzeigen.
Verordnung (EG) Nr. 1895/2005: Beschränkt die Verwendung bestimmter Epoxyderivate in Verpackungen.
Verordnung (EG) Nr. 284/2011: Legt besondere Anforderungen für den Import von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln aus China und Hongkong fest.
Darüber hinaus existieren EU-Richtlinien zu speziellen Materialgruppen, wie z. B. Zellglasfolien oder Keramik, die in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurden. In Österreich sind dies:
Zellglasfolienverordnung (BGBl. I Nr. 128/1994 idgF)
Keramikverordnung (BGBl. I Nr. 893/1993 idgF)
Die österreichische Keramikverordnung enthält zusätzlich weitere spezifische Anforderungen an Keramik und emaillierte Produkte.