Kosmetikkontaktmaterialien
Auf europäischer Ebene sind Materialien mit direktem Kontakt zu kosmetischen Mitteln nicht einheitlich geregelt und fallen unter die gesetzlichen Anforderungen der allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988. Es können jedoch nationale Anforderungen an diese Produkte in den Mitgliedsstaaten existieren. In Österreich sind keine spezifischen gesetzlichen Regelungen, die über die Anforderungen des LMSVG hinausgehen, festgelegt.
Wie bei Lebensmitteln ist die Produktpalette aus verschiedensten Materialien sehr vielfältig und reicht von Fläschchen, Tuben, Tiegeln über Shampoo-Flaschen bis hin zu Dosen und Sprühflaschen.
Durch die Verankerung im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sind in Österreich die allgemeinen Anforderungen an diese primären Verpackungen identisch mit den Lebensmittelkontaktmaterialien. Eine entsprechende Sicherheitsbewertung der Verpackung hat im Rahmen der Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels zu erfolgen.
Ausnahmen
Nicht in diese Kategorie fallen Sekundär- oder Überverpackungen von kosmetischen Mitteln ohne direkten Kontakt.
Links
Nähere Informationen zu kosmetischen Mitteln sind unter dem folgenden Link angeführt: Kosmetische Mittel