Pestizidrückstände und Kontaminanten
Im Laufe der Zeit gelangen viele unterschiedliche Stoffgruppen in den Fokus der Aufmerksamkeit und in der Folge werden ihr Vorkommen, Verhalten und ihre Wirkungen untersucht. Mikroplastik, Weichmacher, Mineralölkohlenwasserstoffe, perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) und deren Metabolit Trifluoressigsäure (TFA) sind einige Beispiele für aktuelle Themen. Letztlich ist es aber die Wirkung der Stoffe, sei es persistent, bioakkumulierend, mobil, toxisch oder hormonschädigend, die Aufmerksamkeit erregt und gesetzliche Regelungen initiiert. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wirkt maßgeblich an der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen mit, um den gesundheitlichen Verbraucher:innenschutz bestmöglich zu vertreten.
Was sind Pestizidrückstände in Lebensmittel
Durch den Einsatz von Pestiziden beim Pflanzenschutz können Rückstände in Lebensmitteln auftreten. Zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher:innen gibt es Rückstandshöchstgehalte von Pestizidrückständen, die in oder auf Lebens- beziehungsweise Futtermitteln zulässig sind. Für die Prüfung der Einhaltung dieser Höchstgehalte ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zuständig.
Der Begriff Pestizide wird umgangssprachlich als Synonym für Pflanzenschutzmittel verwendet. Der Oberbegriff Pestizide umfasst jedoch auch Produkte wie Biozide. Pestizide umfassen laut Richtlinie 2009/128/EG:
- Pflanzenschutzmittel (Zuständigkeit: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft) sind laut Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 dazu bestimmt:
- Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen vor Schadorganismen zu schützen oder deren Einwirkung vorzubeugen (zum Beispiel Insektizide)
- in einer anderen Weise als Nährstoffe die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen (zum Beispiel Wachstumsregulatoren)
- Pflanzenerzeugnisse zu konservieren
- unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten (Herbizide)
- ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen (Herbizide)
- Biozid-Produkte (Zuständig: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft) sind laut Verordnung (EU) Nr. 528/2012 notwendig:
- zur Bekämpfung von für die Gesundheit von Mensch oder Tier schädlichen Organismen und zur Bekämpfung von Organismen, die natürliche oder gefertigte Materialien schädigen
Regelungen zu Pestiziden national, EU weit und international sowie Berichte und Kontrollen
Was sind Kontaminanten
Kontaminanten sind Stoffe, die den Lebensmitteln nicht absichtlich zugesetzt wurden. Diese Stoffe können in Lebensmitteln auf den verschiedenen Stufen der Herstellung, der Verpackung, des Transports oder der Lagerung vorhanden sein. Sie können auch aus einer Umweltkontamination resultieren. Da sich eine Kontamination im Allgemeinen negativ auf die Qualität von Lebensmitteln auswirkt und ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen kann, hat die EU Maßnahmen zur Minimierung von Kontaminanten in Lebensmitteln ergriffen.
Für die folgenden Kontaminanten wurden Maßnahmen der Europäischen Union (Festlegung von Höchstwerten) ergriffen:
- Mykotoxine (Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin, Deoxynivalenol, Zearalenon, Fumonisine, Citrinin, Mutterkornsklerotien und Mutterkornalkaloide)
- Pflanzentoxine (Erucasäure, Tropanalkaloide, Blausäure, Pyrrolizidinalkaloide, Opiumalkaloide, Δ9-THC)
- Metalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen, anorganisches Zinn)
- halogenierte persistente organische Schadstoffe (Dioxine, dioxinähnliche PCBs, nicht dioxinähnliche PCBs; Perfluoralkylstoffe: PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS)
- Verarbeitungsschadstoffe (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Benzo(a)pyren, Summe von 4 PAK; 3-Monochlorpropan-1,2-diol (3-MCPD), Glycidylfettsäureester)
- andere Schadstoffe (Nitrate, Melamin, Perchlorat)