Pestizidrückstände und Kontaminanten
Im Laufe der Zeit gelangen viele unterschiedliche Stoffgruppen in den Fokus der Aufmerksamkeit und in der Folge werden ihr Vorkommen, Verhalten und ihre Wirkungen untersucht. Mikroplastik, Weichmacher, Mineralölkohlenwasserstoffe, perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) und deren Metabolit Trifluoressigsäure (TFA) sind einige Beispiele für aktuelle Themen. Letztlich ist es aber die Wirkung der Stoffe, sei es persistent, bioakkumulierend, mobil, toxisch oder hormonschädigend, die Aufmerksamkeit erregt und gesetzliche Regelungen initiiert. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wirkt maßgeblich an der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen mit, um den gesundheitlichen Verbraucher:innenschutz bestmöglich zu vertreten.
Spuren von Schadstoffen in Produkten – was bedeutet das?
Immer wieder wird in Medien über Schadstoffe oder andere unerwünschte Stoffe in Produkten berichtet. Solche Meldungen können verunsichern. Wichtig ist jedoch: Der bloße Nachweis eines Stoffes bedeutet nicht automatisch, dass von einem Produkt eine Gesundheitsgefahr ausgeht.
Moderne Analysenmethoden sind heute in der Lage, selbst kleinste Stoffmengen nachzuweisen. Dadurch können auch Spuren erfasst werden, die nach früheren Untersuchungsmethoden nicht messbar gewesen wären. Der Nachweis eines Stoffes allein sagt daher noch nichts darüber aus, wie hoch ein mögliches gesundheitliches Risiko bei der Verwendung eines Produkts tatsächlich ist.
Ob von einem Stoff in einem Produkt tatsächlich ein Risiko ausgeht, hängt von mehreren verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem die aufgenommene Menge, die Dauer und Art der Aufnahme sowie die Eigenschaften des Stoffes. Entscheidend ist also, ob und in welchem Umfang Verbraucherinnen und Verbraucher bei der vorgesehenen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendung tatsächlich mit dem Stoff in Kontakt kommen oder ihn beispielsweise über die Atemwege, die Haut oder den Mund aufnehmen können.
Auch die Beschaffenheit eines Produkts kann dabei eine wesentliche Rolle spielen. Ein Stoff, der fest in einem Material gebunden ist, kann zu einer anderen Exposition führen als derselbe Stoff in einem Produkt, aus dem er beispielsweise als Staub oder Faser freigesetzt werden kann. Deshalb muss bei einer gesundheitlichen Bewertung immer auch berücksichtigt werden, wie ein Produkt verwendet wird und ob dabei relevante Mengen eines Stoffes freigesetzt werden können.
Für viele Stoffe gibt es gesetzliche Höchstgehalte oder Grenzwerte. Diese werden auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt . Werden diese Werte eingehalten, ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts nicht mit einer Gesundheitsgefährdung zu rechnen.
Gibt es für einen Stoff keine gesetzlichen Grenzwerte oder werden Spuren eines Stoffes nachgewiesen, bedeutet das ebenfalls nicht automatisch, dass ein Produkt unsicher ist. In solchen Fällen bewerten Expertinnen und Experten das tatsächliche Risiko. Dabei wird unter anderem geprüft, wie hoch die Belastung ist, wie das Produkt verwendet wird sowie wie häufig und wie lange Verbraucherinnen und Verbraucher dem Stoff ausgesetzt sein können.
Behörden überwachen regelmäßig Produkte auf dem Markt. Werden Auffälligkeiten festgestellt, werden diese sorgfältig geprüft. Je nach Ergebnis können weitere Untersuchungen durchgeführt, Hersteller um zusätzliche Sicherheitsnachweise ersucht oder – wenn ein gesundheitliches Risiko besteht – Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher gesetzt werden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt daher: Nicht jeder analytische Nachweis eines unerwünschten Stoffes ist automatisch ein Grund zur Sorge. Entscheidend ist, ob und in welchem Ausmaß Verbraucherinnen und Verbraucher diesem Stoff unter den tatsächlichen Verwendungsbedingungen ausgesetzt sind.
Was sind Pestizidrückstände in Lebensmittel
Durch den Einsatz von Pestiziden beim Pflanzenschutz können Rückstände in Lebensmitteln auftreten. Zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher:innen gibt es Rückstandshöchstgehalte von Pestizidrückständen, die in oder auf Lebens- beziehungsweise Futtermitteln zulässig sind. Für die Prüfung der Einhaltung dieser Höchstgehalte ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zuständig.
Der Begriff Pestizide wird umgangssprachlich als Synonym für Pflanzenschutzmittel verwendet. Der Oberbegriff Pestizide umfasst jedoch auch Produkte wie Biozide. Pestizide umfassen laut Richtlinie 2009/128/EG:
- Pflanzenschutzmittel (Zuständigkeit: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft) sind laut Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 dazu bestimmt:
- Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen vor Schadorganismen zu schützen oder deren Einwirkung vorzubeugen (zum Beispiel Insektizide)
- in einer anderen Weise als Nährstoffe die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen (zum Beispiel Wachstumsregulatoren)
- Pflanzenerzeugnisse zu konservieren
- unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten (Herbizide)
- ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen (Herbizide)
- Biozid-Produkte (Zuständig: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft) sind laut Verordnung (EU) Nr. 528/2012 notwendig:
- zur Bekämpfung von für die Gesundheit von Mensch oder Tier schädlichen Organismen und zur Bekämpfung von Organismen, die natürliche oder gefertigte Materialien schädigen
Regelungen zu Pestiziden national, EU weit und international sowie Berichte und Kontrollen
Was sind Kontaminanten
Kontaminanten sind Stoffe, die den Lebensmitteln nicht absichtlich zugesetzt wurden. Diese Stoffe können in Lebensmitteln auf den verschiedenen Stufen der Herstellung, der Verpackung, des Transports oder der Lagerung vorhanden sein. Sie können auch aus einer Umweltkontamination resultieren. Da sich eine Kontamination im Allgemeinen negativ auf die Qualität von Lebensmitteln auswirkt und ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen kann, hat die EU Maßnahmen zur Minimierung von Kontaminanten in Lebensmitteln ergriffen.
Für die folgenden Kontaminanten wurden Maßnahmen der Europäischen Union (Festlegung von Höchstwerten) ergriffen:
- Mykotoxine (Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin, Deoxynivalenol, Zearalenon, Fumonisine, Citrinin, Mutterkornsklerotien und Mutterkornalkaloide)
- Pflanzentoxine (Erucasäure, Tropanalkaloide, Blausäure, Pyrrolizidinalkaloide, Opiumalkaloide, Δ9-THC)
- Metalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen, anorganisches Zinn)
- halogenierte persistente organische Schadstoffe (Dioxine, dioxinähnliche PCBs, nicht dioxinähnliche PCBs; Perfluoralkylstoffe: PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS)
- Verarbeitungsschadstoffe (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Benzo(a)pyren, Summe von 4 PAK; 3-Monochlorpropan-1,2-diol (3-MCPD), Glycidylfettsäureester)
- andere Schadstoffe (Nitrate, Melamin, Perchlorat)