Pestizidrückstände und Kontaminanten

Im Laufe der Zeit gelangen viele unterschiedliche Stoffgruppen in den Fokus der Aufmerksamkeit und in der Folge werden ihr Vorkommen, Verhalten und ihre Wirkungen untersucht. Mikroplastik, Weichmacher, Mineralölkohlenwasserstoffe, perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) und deren Metabolit Trifluoressigsäure (TFA) sind einige Beispiele für aktuelle Themen. Letztlich ist es aber die Wirkung der Stoffe, sei es persistent, bioakkumulierend, mobil, toxisch oder hormonschädigend, die Aufmerksamkeit erregt und gesetzliche Regelungen initiiert. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wirkt maßgeblich an der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen mit, um den gesundheitlichen Verbraucher:innenschutz bestmöglich zu vertreten.

Was sind Pestizidrückstände in Lebensmittel

Durch den Einsatz von Pestiziden beim Pflanzenschutz können Rückstände in Lebensmitteln auftreten. Zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher:innen gibt es Rückstandshöchstgehalte von Pestizidrückständen, die in oder auf Lebens- beziehungsweise Futtermitteln zulässig sind. Für die Prüfung der Einhaltung dieser Höchstgehalte ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zuständig.

Der Begriff Pestizide wird umgangssprachlich als Synonym für Pflanzenschutzmittel verwendet. Der Oberbegriff Pestizide umfasst jedoch auch Produkte wie Biozide. Pestizide umfassen laut Richtlinie 2009/128/EG:

AGES-Pflanzenschutzmittel-Rückstände

EFSA

Regelungen zu Pestiziden national, EU weit und international sowie Berichte und Kontrollen

Was sind Kontaminanten

Kontaminanten sind Stoffe, die den Lebensmitteln nicht absichtlich zugesetzt wurden. Diese Stoffe können in Lebensmitteln auf den verschiedenen Stufen der Herstellung, der Verpackung, des Transports oder der Lagerung vorhanden sein. Sie können auch aus einer Umweltkontamination resultieren. Da sich eine Kontamination im Allgemeinen negativ auf die Qualität von Lebensmitteln auswirkt und ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen kann, hat die EU Maßnahmen zur Minimierung von Kontaminanten in Lebensmitteln ergriffen.

Für die folgenden Kontaminanten wurden Maßnahmen der Europäischen Union (Festlegung von Höchstwerten) ergriffen:

  • Mykotoxine (Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin, Deoxynivalenol, Zearalenon, Fumonisine, Citrinin, Mutterkornsklerotien und Mutterkornalkaloide)
  • Pflanzentoxine (Erucasäure, Tropanalkaloide, Blausäure, Pyrrolizidinalkaloide, Opiumalkaloide, Δ9-THC)
  • Metalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen, anorganisches Zinn)
  • halogenierte persistente organische Schadstoffe (Dioxine, dioxinähnliche PCBs, nicht dioxinähnliche PCBs; Perfluoralkylstoffe: PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS)
  • Verarbeitungsschadstoffe (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Benzo(a)pyren, Summe von 4 PAK; 3-Monochlorpropan-1,2-diol (3-MCPD), Glycidylfettsäureester)
  • andere Schadstoffe (Nitrate, Melamin, Perchlorat)

Regelungen zu Kontaminanten national, EU weit und international