Pestizidrückstände in Lebensmitteln - Regelungen EU

Die Rückstände von Pestiziden in Lebens- und Futtermitteln werden auf EU-Ebene durch die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Diese Verordnung enthält harmonisierte gesetzliche Grenzwerte sowie Bestimmungen über amtliche Kontrollen von Pestizidrückständen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die vorwiegend durch den Einsatz von Pestiziden beim Pflanzenschutz auftreten können. Die gesetzlichen Grenzwerte werden auch Rückstandshöchstgehalte genannt und sind zusätzlich in der EU-Pestiziddatenbank abrufbar.

Die Beurteilung des Risikos der Verbraucher:innen sowie gegebenenfalls der Tiere wird für die Rückstandshöchstgehalte von Pestiziden durch die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) durchgeführt.

Links

Weiteführende Infos (AGES)

EFSA

Pestizidrückstände und Kontaminanten (KVG)

Letzte Aktualisierung: 20.09.2023