Pestizidrückstände in Lebensmitteln - Regelungen national

Auf nationaler Ebene ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für die Kontrolle von Pestizidrückstände in Lebensmitteln zuständig. Die Codexkommission wurde zur Beratung der zuständigen Bundesministerin beziehungsweise des zuständigen Bundesministers in Angelegenheiten sämtlicher lebensmittelrechtlicher Vorschriften sowie zur Vorbereitung des österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus) eingerichtet. In den Unterkommissionen und Arbeitsgruppen der Codexkommission wird unter anderem die Thematik der Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln fachbereichübergreifend behandelt und auf dieser Seite als Leitlinien, Richtlinien, Empfehlungen der Codexkommission veröffentlicht.

In der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung (SchäHöV) wurden auf nationaler Ebene Rückstandshöchstgehalte von Schädlingsbekämpfungsmitteln in und auf Lebensmitteln festgelegt. Diese wurde am 01.09.2008 teilweise außer Kraft gesetzt. Die auf EU-Ebene festgelegten Rückstandshöchstgehalte gelten in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.

Die Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln werden im Rahmen von nationalen und EU-Kontrollprogrammen kontrolliert.

EFSA