AVN 2026/4
Am 24. Februar 2025 wurde über einen Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza in der Slowakei informiert. Aufgrund dessen musste gemäß EU-Recht eine Sperrzone mit Schutz- und Überwachungszone eingerichtet werden. Die Überwachungszone hat einen Radius von mindestens 10 Kilometern und reicht dadurch bis nach Österreich.
Nach aktuellem Kenntnisstand befinden sich in diesem Bereich keine vogelhaltenden Betriebe.
Die Kundmachung zur Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza ist im RIS online.