Aufhebung des Verbots der Schutzhundeausbildung durch VfGH

Im Rahmen der Novelle der Hundeausbildungsverordnung im März 2025 wurde ein Verbot der Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (Schutzhundeausbildung) festgelegt. Dies umfasste auch sonstige vergleichbare Ausbildungen und sportlichen Aktivitäten, die gegen den Menschen oder gegen den Menschen getragene Gegenstände (z.B. Schutzärmel oder Schutzanzug) gerichtetes Angriffstraining oder gegen den Menschen gerichtetes Beißtraining beinhalten.

Aufgrund einer Beschwerde des Österreichischen Kynologenverbands (ÖKV) hat der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 17. März 2026 dieses Verbot als verfassungswidrig aufgehoben. Mit BGBl. II Nr. 97/2026 vom 17. April 2026 wurde die Aufhebung kundgemacht.