Kundmachung der Geschäftsordnung für folgende Gremien: Fachplenum und Arbeitsgruppen, Arbeitsgruppe zur Ressourcenplanung

 

Gemäß § 5 Abs. 4 und § 7 Abs. 4 des Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetzes (KoDiG), BGBl. I Nr. 171/2023 ist eine Geschäftsordnung für die Arbeitsgruppen gemäß § 5 bis 7 KoDiG zu erlassen.

Die Kundmachung der Geschäftsordnung für folgende Gremien: Fachplenum und Arbeitsgruppen, Arbeitsgruppe zur Ressourcenplanung wurde in den AVN 2025/28 am 25.09.2025 kundgemacht