AVN 2025/39 - Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes
Als Ergebnis der von der AGES durchgeführten Risikobewertung wurde mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes (AVN 2025/39), gültig ab 20.11.2025, gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung (BGBl. II Nr. 303/2024) das gesamte österreichische Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ ausgewiesen. Darüber hinaus wurden zusätzliche „Gebiete mit stark erhöhtem Risiko“ festgelegt.
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