Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest)

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Inhaltsverzeichnis

Aktuelles zur Aviären Influenza (AI)

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Am 19.11.2025 wurde ein weiterer Ausbruch von Aviärer Influenza im Bezirk Steyr in Oberösterreich festgestellt, diesmal in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Gänsen.

Bereits am 17.11. wurde der erste Ausbruch im Jahr 2025 bei gehaltenen Vögeln im Bezirk Neusiedl am See im Burgenland bestätigt.

Beide Tierhalter meldeten Todesfälle bei ihren Tieren. Die untersuchten Proben ergaben ein positives Ergebnis für H5N1. Die entsprechenden Maßnahmen zur Bekämpfung der HPAI werden gesetzt. So wurde mit der Kundmachung zur Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza (AVN 2025/38 gültig ab 19.11.2025) eine weitere Sperrzone eingerichtet. Für weitere Informationen siehe "Schutz - und Überwachungszonen".

Für das Jahr 2025 wurden Ende September die ersten Nachweise von Hochpathogener Aviärer Influenza (H5N1) bei Wildvögeln in Kärnten gemeldet, seit Anfang Oktober 2025 auch in anderen Bundesländern.

Als Ergebnis der von der AGES durchgeführten Risikobewertung wurde mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes (AVN 2025/39), gültig ab 20.11.2025, gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung (BGBl. II Nr. 303/2024), das gesamte österreichische Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ ausgewiesen. Darüber hinaus wurden zusätzliche „Gebiete mit stark erhöhtem Risiko“ festgelegt. Für weitere Informationen siehe "Risikogebiete"

Die damit einhergehenden einzuhaltenden Maßnahmen zielen primär darauf ab, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu unterbinden und somit eine Übertragung der Aviären Influenza in heimische Bestände zu verhindern. Ziel ist es, die österreichischen Geflügelhaltungen vor Ausbruchsszenarien, wie sie aus anderen europäischen Staaten berichtet werden, zu schützen.

Es wird dringend ersucht, die Biosicherheitsmaßnahmen strengstens einzuhalten, um die heimischen Bestände zu schützen. Gegen Aviäre Influenza steht in Österreich, wie in der gesamten EU, kein Impfstoff zur Verfügung.

Genauere Informationen zur aktuellen Lage sind der AGES HP zu entnehmen.

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Verbreitung in Europa

In Europa zeigt sich mit Herbstbeginn, wie in den vergangenen Jahren, ein deutlicher Anstieg in den Ausbruchszahlen sowohl im Wildvogel, wie auch in gehaltenem Geflügel. Verhältnismäßig wurden heuer allerdings vermehrt Ausbrüche im Hausgeflügel gemeldet. Staaten, die vermehrt Fälle im Wildvogel berichten, melden auch vermehrt Ausbrüche in Geflügelbeständen. Dies verdeutlicht die Wichtigkeit der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen um das Eintragsrisiko vom Wildvogel in den Hausgeflügelbestand möglichst zu minimieren.

Betroffen sind sowohl Wildvögel an den Küstengebieten wie auch Tiere im Landesinneren. Ausbrüche im Hausgeflügel wurden flächendeckend bereits über ganz Europa gemeldet. Unter den österreichischen Nachbarstaaten melden Deutschland und Italien seit Anfang Oktober Geflügelpestausbrüche in großen Beständen. In Tschechien und der Slowakei sind Kleinhaltungen betroffen.

Ein wöchentlich aktualisierter Überblick der Lage in Europa auf Basis der Tierseuchenmeldungen über das EU ADIS (Animal Disease Information System) findet sich hier.

Was ist die Aviäre Influenza

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für den Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung.

Seit 2022 werden die meisten Ausbrüche in Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und Wildvögeln in Österreich und Europa durch den Subtyp H5N1 verursacht. Weder in Österreich noch in Europa sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 beim Menschen nachgewiesen worden. Nähere Informationen zur Krankheit sowie Ergebnisse des Monitorings finden Sie auf der Seite der AGES.

Symptome bei Geflügel

Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

  • Massenerkrankung
  • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
  • Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
  • Grünlich wässriger Durchfall
  • Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
  • Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
  • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
  • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
  • Mattigkeit
  • Fieber

Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.

Bekämpfung & Maßnahmen

Präventionsmaßnahmen

  • Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest
  • Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden.
  • Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche
  • Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben

Biosicherheit

Biosicherheit als zentrale Maßnahme zur Prävention der Vogelgrippe

Biosicherheit dient als wirksamer Schutzschild gegen eine Einschleppung und Ausbreitung des Virus: Durch vorausschauendes Handeln können gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden minimiert und Störungen im Handel vermieden werden. Jede verantwortliche Person im Umfeld der Geflügelhaltung, von Landwirt:innen, Fachkräften, Tierärztinnen und Tierärzten bis hin zu Besucher:innen landwirtschaftlicher Einrichtungen, spielt eine wichtige Rolle, um das Risiko neuer Ausbrüche zu reduzieren.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterstützt diese Präventionsarbeit mit ihrem Toolkit „No Bird Flu“. Die Materialien bieten wissenschaftlich fundierte, verständlich aufbereitete Informationen, die das Bewusstsein für Risiken schärfen und zur praktischen Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen beitragen. Das Toolkit steht in sämtlichen EU-Sprachen zur Verfügung und kann kostenfrei genutzt werden.

Weitere Infos der EFSA zur Vogelgrippe auch hier.

Risikogebiete

Das gesamte Österreichische Bundesgebiet ist als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ definiert. Aufgrund einer neuen Risikobewertung der AGES werden nun auch Gebiete mit "stark erhöhtem Risiko" definiert. Eine entsprechende Kundmachung tritt mit 20.11.2025 in Kraft. Siehe dazu die Grafik mit den geplanten Gebieten.

HPAI Risikogebiete ab 20.11.2025
HPAI Risikogebiete ab 20.11.2025

Mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes (AVN 2025/39) gültig ab 20.11.2025, veröffentlicht in den AVN, nach § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung (BGBl. II Nr. 303/2024), wird das gesamte Österreichische Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ ausgewiesen. Darüber hinaus wurden zusätzliche „Gebiete mit stark erhöhtem Risiko“ festgelegt.

Die damit einhergehenden einzuhaltenden Maßnahmen (siehe unten) zielen primär darauf ab, den Kontakt zwischen Wildvögel und Hausgeflügel zu unterbinden und somit eine Übertragung der Aviären Influenza in heimische Bestände zu verhindern.

 

Maßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko

  • Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein
  • Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
  • Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
  • Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren
  • Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden

Maßnahmen in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen, sind in „Gebieten mit stark erhöhtem Risiko“ folgende weitere Maßnahmen einzuhalten:

  • Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
  • Auch kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor einer Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der „Gebiete mit erhöhtem Risiko“ einzuhalten.
ird Flu Radar 17 bis 23.11.2025
Bird Flu Radar: Räumlich-zeitliche Risikoabschätzung für HPAI-Ausbrüche bei Wildvögeln in Europa (17.–23. November).

Risikobewertung HPAI

Es werden laufend Risikobewertungen zu unterschiedlichen Problemstellungen bei der HPAI Bekämpfung durchgeführt, welche als Entscheidungsgrundlage dienen.

Hinsichtlich der Eintragung von hochpathogenem aviären Influenzavirus in Geflügelbetriebe und in Haltungen von Vögeln in Gefangenschaft in Österreich wurde am 18.11.2025 eine neuerliche Risikobewertung durchgeführt. Als eine von vielen Entscheidungsgrundlagen wird das Bird Flu Radar herangezogen.

 

Schutz- und Überwachungszonen

Im Fall eines positiven Nachweises von AI in einem Geflügelbetrieb in Österreich, sind Schutz- und Überwachungszonen einzurichten, die mindestens 21 bzw. 30 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht bleiben.

Eine Schutzzone (3 km) und Überwachungszone (10 km) sind mittels Kundmachung eingerichtet worden:

Kundmachung zur Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza (AVN 2025/38) in Kraft mit 19.11.2025

  • Burgenland:
    • Schutzzone: Gemeinden Andau, Sankt Andrä am Zicksee, Tadten und Wallern
    • Überwachungszone: Gemeinden Mönchhof, Sankt Andrä am Zicksee, Tadten, Wallern im Burgenland, Andau, Apetlon, Frauenkirchen, Halbturn, Pamhagen und Podersdorf am See
  • Oberösterreich:
    • Schutzzone: Gemeinden Steyr, Dietach, St. Ulrich bei Steyr und Wolfern
    • Überwachungszone: Gemeinden Steyr, Hargelsberg, Kronstorf, Dietach, Garsten, St. Ulrich bei Steyr, Sierning, Wolfern, Hofkirchen im Traunkreis, St. Marien, Aschach an der Steyr, Schiedlberg
  • Niederösterreich: folgende Gemeinden sind von den Zonen des Ausbruchbetriebs in Oberösterreich betroffen:
    • Schutzzone: Gemeinden Behamberg und Haidershofen
    • Überwachungszone: Gemeinden Behamberg, Haag, Haidershofen, Weistrach, St. Peter in der Au, St. Valentin und Ernsthofen

Maßnahmen in Schutz- und Überwachungszonen

Als Tierhalter:in muss man unter anderem für Folgendes sorgen (die genauen Bestimmungen sind der Verordnung (EU) 2020/687 zu entnehmen):

  • Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
  • Alle Fahrzeuge, die den Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
  • Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
  • Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B.: in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!
  • Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.
  • Tierschauen, Wettbewerbe oder Messen mit Geflügel sind in diesen Zonen verboten

Infizierte Zonen

Bei lokal gehäuften Ausbrüchen der Geflügelpest im Wildtierbestand kann es erforderlich sein, „infizierte Zonen“ zu definieren, um einen Eintrag des Virus in Geflügelbestände zu verhindern. Die Maßnahmensetzung in diesen Zonen erfolgt flexibel und gezielt, um auf die notwendigen Gegebenheiten vor Ort eingehen zu können.

Behördliche Maßnahmen bei Ausbruch in einem Betrieb

  • Sperre des betroffenen Betriebes
  • Keulung aller empfänglichen Tiere im Seuchenbetrieb
  • Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
  • Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 3 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 km um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung aller geflügelhaltenden Betriebe in den Zonen
  • Handelsrestriktionen

Rechtsinformation

Geflügelpest-Verordnung

Verordnung (EU) 2020/687

EU Tiergesundheitsrecht

Aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2016/429 sowie des Tiergesundheitsgesetzes 2024 sind Änderungen der bisherigen Normen zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza nachzuvollziehen. Insbesondere sollen die Verbote in Sperrzonen an die entsprechenden Regeln der delegierten Verordnung (EU) 2020/687 angepasst werden. Notwendig ist diese Änderung insbesondere auch dadurch, dass gemäß § 4 Abs. 5 des Tiergesundheitsgesetzes 2024 (TGG 2024) Sperrzonen nunmehr vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, und nicht mehr von den Bezirksverwaltungsbehörden vorzusehen sind.

Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza an das Unionsrecht

Aufgrund von § 4 Abs. 5 des Tiergesundheitsgesetzes 2024, BGBl. I Nr. 53/2024, sowie Art. 21 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2020/687 wird verordnet:

Verordnung des BMSGPK über Maßnahmen zur Überwachung und Prävention von Tierseuchen von Vögeln (Vogelgesundheitsverordnung – VGV) - Diese Verordnung dient der Prävention des Eintrages von Vogelseuchen in Betriebe sowie der Überwachung von Vogelseuchen in Österreich.

Avian Influenza-Erhebungen 2024

Kundmachung zu Erhebungen über das Vorkommen von Influenza-Viren in Hausgeflügel- und Wildvogelbeständen in Österreich im Jahr 2024

Hinweis

Kundmachung Risikogebiete (AVN)

Als Ergebnis der von der AGES durchgeführten Risikobewertung wurde mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes (AVN 2025/39), gültig ab 20.11.2025, gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung (BGBl. II Nr. 303/2024) das gesamte österreichische Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ ausgewiesen. Darüber hinaus wurden zusätzliche „Gebiete mit stark erhöhtem Risiko“ festgelegt.

Podcast und Videos

Mut zum Risiko I AGES Podcast

Vogelgrippe, Geflügelpest, aviäre Influenza … welcher Name auch immer gewählt wird, diese Erkrankung ist in ihren Auswirkungen aufs Geflügel nicht zu unterschätzen. Im Jahr 2024 mussten aufgrund von Ausbrüchen in Österreich über 200.000 Tiere gekeult, also getötet, werden. Warum das notwendig ist, was die Vogelgrippe ist und welche Schutzmaßnahmen es gibt, das erklärt uns die Expertin Irene Zimpernik. In Folge 010 reden wir darüber, warum die Vogelgrippe so ein großes Thema ist. Unsere Gästin Irene erklärt uns die verschiedenen Stämme der aviären Influenza-Viren und welche Symptome sie auslösen können – bei Vögeln, Säugetieren, und beim Menschen. Wir besprechen die Rolle von Wildvögeln in der Übertragung, welche Kaskade bei einer positiven Testung ausgelöst wird und wie die AGES die Situation überwacht. Außerdem gibt uns Irene konkrete Tipps, wie man das eigene Geflügel am besten schützt und was man - auch als Nicht-Tierhalter:in - tun kann, dass das Virus sich nicht ausbreitet.

Videos

Was ist die Vogelgrippe? Was muss ich als Hobbyhalter:in von Geflügel beachten, um meine Tiere bestmöglich zu schützen? Wen kontaktiere ich bei Verdacht auf Vogelgrippe in meiner Geflügelherde? Veterinärmedizinerin Irene Zimpernik bringt Ihnen in diesen Videos wichtige Informationen zum Erkennen und Vorbeugen von aviärer Influenza näher.

Die folgenden Videos können gerne geteilt werden.

Playlist mit 8 Kurzvideos und einer Langversion in Querformat

Playlist mit 8 Shorts in Hochformat (Handy)

Letzte Aktualisierung: 21.11.2025