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Kontrollverordnung - OCR

Anfang April 2017 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2017/625 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. April 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechtes und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung einiger Rechtsakte in diesen Bereichen („Verordnung über amtliche Kontrollen“ – Official Control Regulation) veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wurde ein neuer allgemeiner Rechtsrahmen für die Europäische Union geschaffen. Dieser Rechtsakt ist ab 14.12.2019 in den obengenannten Bereichen anzuwenden. Von der Kommission sind noch zusätzliche ergänzende Rechtsakten zu erlassen, auf diese kann zum jetzigen Zeitpunkt noch – wie bereits beim AHL erläutert – im Zuge eines Partizipationsprozesses Einfluss genommen werden. Ähnlich lautende Bestimmungen sind bereits im Lebensmittel- bzw. Futtermittelrecht berücksichtigt, in den anderen Materien, wie Tiergesundheit oder Tierschutz sowie im Bereich der Pflanzengesundheit sind sie noch ausständig.

Für Österreich bedeuteten diese Bestimmungen eine Überprüfung der bestehenden Rechtsakte zu diesen Fragestellungen, sowie die Implementierung der Bestimmungen in den neu hinzukommenden Themenbereichen.

Was soll erreicht werden?

Mit der OCR wurde ein harmonisierter Unionsrahmen für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten entlang der gesamten Lebensmittelkette innerhalb der EU angestrebt. Sie dient der Straffung und Vereinfachung des gesamten Rechtsrahmens. Ziel ist eine bessere Rechtssetzung sowie die Lebensmittelkontrollen innerhalb der EU auf ein einheitliches Niveau zu bringen. Auszugsweise seien angeführt:

  • Risikobasierter Ansatz und Minimierung der Belastungen für Unternehmer
  • Verstärktes Vorgehen gegen betrügerisches und irreführendes Verhalten
  • Befugnis der Behörden amtliche Kontrollen auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs durchzuführen
  • Erhöhte Transparenz durch die Veröffentlichung unter anderem der Kriterien des mehrjährigen Kontrollplans; der Art, Zahl und Ergebnisse der amtlichen Kontrollen und der festgestellten Verstöße; der Fälle, in denen Maßnahmen ergriffen und/oder Sanktionen verhängt wurden
  • Übertragung von Aufgaben auf andere beauftragte Stellen und natürliche Personen
  • Zusammenarbeit der Unternehmer mit den zuständigen Behörden bei amtlichen Kontrollen
  • Benennung von amtlichen Laboratorien
  • Gründung von Referenzlaboratorien zur Gewährleistung einheitlicher und zuverlässiger Analyse-, Test- und Diagnosemethoden
  • Kaskadenregelung der Methoden für Probenahmen, Analysen, Tests und Diagnosen
  • Einheitlicher Rahmen für die Grenzkontrollen mit risikobasiertem Ansatz zur Entlastung der zuständigen Behörden sowie Unternehmer
  • Einheitliche und harmonisierte Rahmenbedingungen für das amtliche Bescheinigungsverfahren in den Mitgliedsstaaten
  • Stärkung der Amtshilfemechanismen und Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei grenzüberschreitenden Verstößen
  • Finanzierung der amtlichen Kontrollen
  • Erweiterter Anwendungsbereich der Durchsetzungsmaßnahmen der amtlichen Kontrollen
  • Verschärfung der finanziellen Sanktionen wegen Verstößen gegen Vorschriften aufgrund betrügerischer und irreführender Praktiken sowie neue Bestimmungen zum Schutz von Informanten („whistle-blower“) 

FAQs zu OCR

Rechtsinformation

Verordnung (EU) 2017/625
Tierseuchengesetz
Tiergesundheitsrecht
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz
Tierschutzgesetz
Europäische Kommission (Englisch)