Verbrauchergesundheitsinformationssystem / Veterinärinformationssystem (VIS)

Inhaltsverzeichnis

VIS-Meldung von Schweinen, Schafen und Ziegen

Meldungen von Haltern von Schweinen, Schafen und Ziegen zur Betriebsregistrierung erfolgen beim Betreiber des VIS.

Für Fragen oder Hilfestellung zur Meldungen steht Ihnen das VIS-Team zur Verfügung:

Hotline

Hotline-Zeiten: Mo bis Fr von 9:00 bis 12:00 Uhr
Hotline: 01/71128 - 8100
E-Mail: vis@statistik.gv.at

 

Die Webapplikation des VIS steht für Sie unter folgenden Links zur Verfügung:

VIS - Startseite

VIS-Liste der zugelassenen Betriebe

VIS-Liste der zugelassenen Meldestellen

 

VIS - Tutorial auf Youtube

Die Tutorials richten sich an Österreichische AmtstierärztInnen, somit stehen andere Funktionen zur Verfügung als privaten VIS-NutzerInnen.

Videos einzeln auf Youtube

Anlage von Betrieben

Wartung von Betriebstypen

Eintragung von Tierbeständen

TKH BKB anlegen

Probeneinsendung über das VIS

Seuchendokumentation mit dem Veterinärfall

Meldung einer Auslauf- oder Offenstallhaltung von Schweinen

Die Novellierung der Schweinegesundheitsverordnung (SchwG-VO), die seit 1.10.2021 in Kraft getreten ist, legt fest, dass Schweinehalter die Aufnahme bzw. Beendigung von Auslaufhaltungen und Offenstallhaltungen online im VIS eintragen müssen.

Die Meldungen von Auslauf- und Offenstallhaltungen haben bis zum Ablauf des 15. November 2021 zu erfolgen.

Weiterführende Informationen zur Eintragung im VIS