Jagd Die Rolle der Jagd bei der Tierseuchenbekämpfung.

Ein Überblick über das Auftreten wichtiger Tierseuchen in Europa in den Jahren 2024/2025, deren Relevanz für Wildtierarten sowie die Rolle der Jagd im Rahmen von Prävention, Überwachung und Bekämpfung.

Inhalte

In den beiden letzten Jahren sind zahlreiche relevante Tierseuchen in Europa aufgetreten. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt in Europa weiterhin ein großes Risiko dar, vor allem für Hausschweine und Wildschweine. Tuberkulose (M. caprae) tritt seit 2008 in Teilen Tirols und Vorarlbergs bei Rotwild endemisch auf.

Newcastle-Krankheit wird regelmäßig bei Wildvögeln in Europa bestätigt, wobei Polen, Tschechien und nun auch Süddeutschland besonders betroffen sind. Ebenso ist die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) nicht nur saisonal sondern de facto ganzjährig bei Wildvögeln in Europa beschrieben.

Österreich ist seit 2008 frei von Tollwut, Fälle treten aber in unseren östlichen Nachbarländern bei Wildtieren immer wieder auf. Es kommt auch zu Einträgen aufgrund von illegalen Hundeverbringungen.

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist weltweit verbreitet, und im Jahr 2025 war Mitteleuropa von zwei Ausbrüchen betroffen, einer in Deutschland im Jänner 2025 und der zweite zwischen März und April 2025 in Ungarn und der Slowakischen Republik.

Tierseuchen Europa 2024 und 2025
Die Abbildung gibt einen Überblick über jene Tierseuchen, die in der Europäischen Union im Jahre 2024 und 2025 im Zusammenhang mit den empfänglichen Wildarten aufgetreten sind.

Rechtliche Grundlagen / Meldepflicht

Die rechtlichen Grundlagen für das Management von Tierseuchen im Wildbestand sind das EU-Tiergesundheitsrecht (AHL), welches sowohl für gehaltene als auch für wildlebende Tiere gilt. In Österreich regelt das Tiergesundheitsgesetz (TGG) die Melde- und Mitwirkungspflichten und die Landesjagdgesetze ergänzen diese Bestimmungen, besonders hinsichtlich der Pflichten der Jäger bei Seuchenverdacht. Jäger und Jägerinnen sind verpflichtet Verdachtsfälle und totes Wild (auch Unfallwild) zu melden und bei der Probenentnahme für Monitoringprogramme zu unterstützen.

 

Prävention

Virus nicht “vertreiben” - Verdrängung vermeiden!

Afrikanische Schweinepest (ASP)

In seuchenfreien Phasen (ASP) ist es erforderlich, die Wildschweindichte deutlich zu reduzieren. Tot aufgefundenes Fallwild ist unverzüglich zu melden. Es ist essentiell strenge Biosicherheitsmaßnahmen auch bei Jagdreisen einzuhalten. Fleisch oder Speiseresten sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Mitnehmen von Fleisch, Wurst, Speck usw. aus Nicht-EU-Ländern in Länder der Europäischen Union ist verboten. Grundsätzlich sollten keine Lebensmittel aus Schweinefleisch und Wildschweinefleisch aus Hausschlachtung mitgenommen werden.

Das Verfüttern von Lebensmittelresten an Haus- und Wildschweine ist verboten.

Siehe auch ASP

Tuberkulose

In betroffenen Gebieten werden, im Rahmen der Jagd erlegte Rothirsche, nach dem geltenden Stichprobenplan, auf Tuberkulose untersucht.

Tularämie

Auffällige oder tot aufgefundene Feldhasenm im Endemiegebieten (auch mit krankhaften Veränderungen an den inneren Organen) sollten zur Untersuchung auf Tularämie an das IVET in Mödling eingeschickt oder seuchensicher entsorgt werden. Kranke, getötete oder verendete Feldhasen dürfen nicht abgehäutet werden und müssen mit Handschuhen gehandhabt werden.

Brucellose

Die Einhaltung von Hygienegrundsätzen bei der Jagd und Wildbretverarbeitung ist die wichtigste Maßnahme, um der Einschleppung und Verbreitung der Brucellose bei empfänglichen Tieren zu verhindern. Es sind vor allem Wildschweine und Feldhasen betroffen.

Newcastle-Krankheit

Für die Früherkennung der Newcastle-Krankheit und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen tot aufgefundene wildlebende Tauben der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Die Tiere sollten weder berührt noch bewegt werden.

Hochpathogene Aviären Influenza

für die Früherkennung der Hochpathogene Aviären Influenza und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Die Tiere sollten weder berührt noch bewegt werden.

Tollwut

Hinsichtlich der Tollwut-Prävention sind tot aufgefundene Füchse, Dachse, Marderhunde und Waschbären sowie andere tollwutverdächtige Tiere zu melden und zu untersuchen.

Jagdmaßnahmen im Seuchefall

Im Falle eines Seuchenausbruchs ist die Beteiligung an der Populationsreduktion, an der Kadaversuche und an Biosicherheitsmaßnahmen unerlässlich. Siehe auch ASP Notfallplan Kapitel Biosicherheit bei der Jagd Im Seuchenfall ist die Wirksamkeit verschiedener Jagdmethoden wesentlich für ein Verbot oder die eingeschränkte Genehmigung. Die Ansitzjagd ist ideal für selektive Entnahmen, da diese auch zu einer geringen Beunruhigung des Wildes führt. Pirschjagden sind gut für die Einzeljagd auf Stücke geeignet, haben aber die Gefahr der Vergrämung. Drückjagden sind effektiv bei Schwarzwild, bergen aber bei schlechter Organisation ein hohes Risiko zur Verbreitung der Seuchen beizutragen. Aus diesem Grund ist die Treibjagd bei ASP wegen hoher Verdrängung als ungeeignet einzustufen. Die Fallenjagd ist gut geeignet für die Raubwildregulierung und wird auch im Fall der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sehr effektiv eingesetzt.

Die zentralen Grundsätze sind jedoch das Wild so wenig wie möglich zu verdrängen. Das Fallwild ist für die Tierseuchenfrüherkennung wichtiger als die jagdliche Strecke und die Biosicherheit hat höchste Priorität bei jeder Form der Jagd, insbesondere im Rahmen von Jagdreisen in Gebiete mit kritischer Seuchenlage.

Bei der Maul- und Klauenseuche (MKS) stellt die Jagd primär einen Risikofaktor dar und ist daher in Sperrzonen stark eingeschränkt oder verboten. Der Fokus liegt auf der Meldung verdächtiger Symptome und der Probenentnahme bei erlegten Stücken. Siehe auch MKS

Die Bedeutung der Jagd im Zusammenhang mit einem möglichen Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist als ein aktives Steuerungsinstrument gegeben. Das Ziel der Jagd ist Bestandsreduktion, Fallwildsuche, und die Teilnahme an Monitoringprogrammen. Als geeignete Jagdformen sind die Ansitzjagd, die kontrollierte Drückjagd oder die Fallenjagd anzusehen. Treibjagden sind ungeeignet und daher jedenfalls untersagt. Die Einhaltung der strengen Biosicherheitsmaßnahmen sowie keine Mitnahme von Fleisch oder Speiseresten ist essenziell. Siehe auch ASP

Im Ausbruchsfall wird ein Verbot von Fütterung und von Wildschweinjagden im Ausbruchsgebiet erlassen und eine koordinierte Kadaversuche und sichere Entsorgung der gefundenen Tiere unter strikter Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen ist unerlässlich. Dies gilt auch für die Risikominimierung bei Jagdreisen (Ausrüstung, Trophäen, Lebensmittel).

  • Eine effektive Tierseuchenbekämpfung gelingt nur durch das Zusammenspiel von Jagdbehörden, Veterinärbehörden Jägern und Grundeigentümern.
  • Es gibt nicht die „one fits all“ Lösung für die Jagd im Seuchenfall. Die Bestimmungen müssen immer die räumlichen und jahreszeitlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten berücksichtigen.
  • Aus diesem Grund braucht es auch für den Seuchenfall gemeinsame Konzepte, die einer regelmäßigen Evaluierung unterliegen sowie klare Verantwortlichkeiten.
  • Die Jagd und damit alle Jäger und Jägerinnen sind zentrale Partner bei Prävention, Früherkennung und Bekämpfung von vielen gefährlichen Tierseuchen in Europa.

Weiterführende Detailinformationen sind in der beiliegenden Präsentation (PDF, 1 MB) zu finden.

Letzte Aktualisierung: 10.03.2026