Jagd Die Rolle der Jagd bei der Tierseuchenbekämpfung.
Ein Überblick über das Auftreten wichtiger Tierseuchen in Europa in den Jahren 2024/2025, deren Relevanz für Wildtierarten sowie die Rolle der Jagd im Rahmen von Prävention, Überwachung und Bekämpfung.
In den beiden letzten Jahren sind zahlreiche relevante Tierseuchen in Europa aufgetreten. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt in Europa weiterhin ein großes Risiko dar, vor allem für Hausschweine und Wildschweine. Tuberkulose (M. caprae) tritt seit 2008 in Teilen Tirols und Vorarlbergs bei Rotwild endemisch auf.
Newcastle-Krankheit wird regelmäßig bei Wildvögeln in Europa bestätigt, wobei Polen, Tschechien und nun auch Süddeutschland besonders betroffen sind. Ebenso ist die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) nicht nur saisonal sondern de facto ganzjährig bei Wildvögeln in Europa beschrieben.
Österreich ist seit 2008 frei von Tollwut, Fälle treten aber in unseren östlichen Nachbarländern bei Wildtieren immer wieder auf. Es kommt auch zu Einträgen aufgrund von illegalen Hundeverbringungen.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist weltweit verbreitet, und im Jahr 2025 war Mitteleuropa von zwei Ausbrüchen betroffen, einer in Deutschland im Jänner 2025 und der zweite zwischen März und April 2025 in Ungarn und der Slowakischen Republik.
Die rechtlichen Grundlagen für das Management von Tierseuchen im Wildbestand sind das EU-Tiergesundheitsrecht (AHL), welches sowohl für gehaltene als auch für wildlebende Tiere gilt. In Österreich regelt das Tiergesundheitsgesetz (TGG) die Melde- und Mitwirkungspflichten und die Landesjagdgesetze ergänzen diese Bestimmungen, besonders hinsichtlich der Pflichten der Jäger bei Seuchenverdacht.
Jäger und Jägerinnen sind verpflichtet Verdachtsfälle und totes Wild zu melden und bei der Probenentnahme für Monitoringprogramme zu unterstützen. Im Falle eines Seuchenausbruchs ist die Beteiligung an der Populationsreduktion, an der Kadaversuche und an Biosicherheitsmaßnahmen unerlässlich. Siehe auch ASP Notfallplan Kapitel Biosicherheit bei der Jagd
Im Seuchenfall ist die Wirksamkeit verschiedener Jagdmethoden wesentlich für ein Verbot oder die eingeschränkte Genehmigung. Die Ansitzjagd ist ideal für selektive Entnahmen, da diese auch zu einer geringen Beunruhigung des Wildes führt. Pirschjagden sind gut für die Einzeljagd auf Stücke geeignet, haben aber die Gefahr der Vergrämung. Drückjagden sind effektiv bei Schwarzwild, bergen aber bei schlechter Organisation ein hohes Risiko zur Verbreitung der Seuchen beizutragen. Aus diesem Grund ist die Treibjagd bei ASP wegen hoher Verdrängung als ungeeignet einzustufen. Die Fallenjagd ist gut geeignet für die Raubwildregulierung und wird auch im Fall der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sehr effektiv eingesetzt.
Die zentralen Grundsätze sind jedoch das Wild so wenig wie möglich zu verdrängen. Das Fallwild ist für die Tierseuchenfrüherkennung wichtiger als die jagdliche Strecke und die Biosicherheit hat höchste Priorität bei jeder Form der Jagd, insbesondere im Rahmen von Jagdreisen in Gebiete mit kritischer Seuchenlage.
Bei der Maul- und Klauenseuche (MKS) stellt die Jagd primär einen Risikofaktor dar und ist daher in Sperrzonen stark eingeschränkt oder verboten. Der Fokus liegt auf der Meldung verdächtiger Symptome und der Probenentnahme bei erlegten Stücken. Siehe auch MKS
Die Bedeutung der Jagd im Zusammenhang mit einem möglichen Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist als ein aktives Steuerungsinstrument gegeben. Das Ziel der Jagd ist Bestandsreduktion, Fallwildsuche, und die Teilnahme an Monitoringprogrammen. Als geeignete Jagdformen sind die Ansitzjagd, die kontrollierte Drückjagd oder die Fallenjagd anzusehen. Treibjagden sind ungeeignet und daher jedenfalls untersagt. Die Einhaltung der strengen Biosicherheitsmaßnahmen sowie keine Mitnahme von Fleisch oder Speiseresten ist essenziell. Siehe auch ASP
In seuchenfreien Phasen ist es erforderlich, die Wildschweindichte deutlich zu reduzieren, dies dient der ASP-Prävention. Tot aufgefundenes Fallwild ist unverzüglich zu melden.
Im Ausbruchsfall wird ein Verbot von Fütterung und von Wildschweinjagden im Ausbruchsgebiet erlassen und eine koordinierte Kadaversuche und sichere Entsorgung der gefundenen Tiere unter strikter Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen ist unerlässlich. Dies gilt auch für die Risikominimierung bei Jagdreisen (Ausrüstung, Trophäen, Lebensmittel).
- Eine effektive Tierseuchenbekämpfung gelingt nur durch das Zusammenspiel von Jagdbehörden, Veterinärbehörden Jägern und Grundeigentümern.
- Es gibt nicht die „one fits all“ Lösung für die Jagd im Seuchenfall. Die Bestimmungen müssen immer die räumlichen und jahreszeitlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten berücksichtigen.
- Aus diesem Grund braucht es auch für den Seuchenfall gemeinsame Konzepte, die einer regelmäßigen Evaluierung unterliegen sowie klare Verantwortlichkeiten.
- Die Jagd und damit alle Jäger und Jägerinnen sind zentrale Partner bei Prävention, Früherkennung und Bekämpfung von vielen gefährlichen Tierseuchen in Europa.
Weiterführende Detailinformationen sind in der beiliegenden Präsentation zu finden.
Links
BAV - Informationen zur Einfuhr von Jagdtrophäen
Stand 10.03.2026