Pferd
Themen rund um das Pferd: Wichtige Informationen
Die Gesundheit und das Wohlbefinden von Pferden stehen für Pferdebesitzer:innen an oberster Stelle. Auf dieser Seite finden Sie wertvolle Informationen und weiterführende Links zu zentralen Themen wie Pferdekrankheiten, Präventionsmaßnahmen und den gesetzlichen Vorgaben in Bereichen rund um’s Pferd.
Beginn eines Pferdelebens (Kennzeichnungspflicht / Zucht / Kauf)
Der Beginn eines Pferdelebens ist von vielfältigen Faktoren geprägt, die sowohl natürliche als auch menschliche Einflüsse umfassen. Dazu gehören die Bedingungen während der Trächtigkeit und Geburt sowie die ersten Lebensumstände des Fohlens.
Während einige Fohlen im Rahmen organisierter Zuchtprogramme zur Welt kommen, wachsen andere unter verschiedensten individuellen Umständen auf.
Kennzeichnungspflicht und Identifikation
HinweisHinweis
Im EU-Recht bezeichnet der Begriff "Equiden" alle Tiere, die zur Familie der Equiden gehören, also Pferde, Esel, Zebras und ihre Kreuzungen. Im Folgenden als „Pferde“ bezeichnet.
Identifikation bedeutet, dass man ein Pferd genau erkennt und beschreibt, zum Beispiel durch (angeborene) Merkmale wie Farbe und Abzeichen. Durch erworbene Merkmale wie z.B. einem Mikrochip/Transponder oder einem Brandzeichen, ist es möglich, das Pferd eindeutig zu einem Identifizierungsdokument/Pferdepass zuzuordnen. Beide gehören zusammen, sind aber nicht dasselbe.
Die Identifizierung eines Pferdes umfasst seit 2009 / VO (EU) 504/2208 die Ausstellung eines lebenslang gültigen Equidenpasses, die eindeutige Kennzeichnung durch einen Transponder oder eine alternative Kennzeichnung,die Zuteilung einer universellen Equiden-Lebensnummer (UELN / universal equine live number) und die Speicherung der Daten in einer zentralen Datenbank des Mitgliedstaates. In Österreich ist das die Equidendatenbank / EQDB des BMASGPK. Der Equidenpass muss stets beim Pferd verbleiben, auch nach dessen Tod.
Gemäß Art. 114 der VO (EU) 2016/429 (AHL / Animal Health Law) müssen Pferde einzeln und korrekt identifiziert werden. Unternehmer:innen sind dafür verantwortlich, dass die Daten gemäß Art. 114 Abs. 2 der VO (EU) 2016/429 fristgerecht gemeldet werden. Bei nicht Einhaltung, ist das ein Verstoß, den die Behörde beheben muss (VO (EU) 2017/625).
Ein korrekter Transponder:
- Muss den Vorgaben der VO (EU) 2021/963 entsprechen
- Beginnt mit der Länderkennung des MS für Österreich (-„040“)
- Wird auf der linken Halsseite des Pferdes eingesetzt
Wenn ein nicht gesetzeskonformer Transponder eingesetzt wurde (seit 2021 dürfen nur sogenannte „Länder“chips eingesetzt werden, Transponder, die mit “900“ beginnen sind nicht mehr erlaubt. gilt das Pferd nicht als korrekt identifiziert. Die Behörde muss dann sicherstellen, dass ein korrekter Transponder eingesetzt wird.
Zusätzlich muss die neue Kennzeichnung im Pferdepass und in der Equidendatenbank (EQDB) eingetragen werden.
-> Liste der in Österreich zur Passausstellung für Equiden zugelassenen Stellen
Einstufung von Equiden gemäß EU-Recht: Schlachtung, Nutzung und Registrierung
Ein Pferd gilt grundsätzlich als lebensmittellieferndes Tier: Art. 38 Abs. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2021/963
Zur Schlachtung bestimmte Equiden: Hierbei handelt es sich um gehaltene Pferde, die zur Schlachtung vorgesehen sind.
Nicht zur Schlachtung bestimmte Equiden: Dazu gehören alle gehaltenen Pferde, auch halbwild lebende Tiere (gibt es in AT nicht), die nicht für die Schlachtung vorgesehen sind. Dies wird im Pferdepass vermerkt und ist nicht mehr umkehrbar.
Registrierte Equiden: Diese sind eine spezielle Gruppe.
a) reinrassige Zuchttiere der Art Equus caballus und Equus asinus‚ die in der Hauptabteilung eines von einem gemäß Artikel 4 oder 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 anerkannten Zuchtverband oder einer Zuchtstelle angelegten Zuchtbuchs eingetragen sind oder aber für eine Eintragung dort infrage kommen;
b) gehaltene Tiere der Art Equus caballus, die bei einer internationalen Vereinigung oder Organisation, die Pferde im Hinblick auf Wettkämpfe und Rennen führt, entweder unmittelbar oder über den jeweiligen nationalen Verband oder nationale Vereine registriert sind („registriertes Pferd“)
Zucht
Bei der Anpaarung sollten die rassespezifischen Vorgaben des jeweiligen Zuchtprogramms (Rassezugehörigkeit, Zuchtbuchkategorie, Inzuchtkoeffizient, etc…) beachtet werden. Informationen zu den Zuchtprogrammen finden Sie unter Pferderassen / Rassen / Übersicht.
Bei Fragen zur Eintragungsfähigkeit der geplanten Anpaarung kann mit dem zuständigen Zuchtverband Rücksprache gehalten werden.
Zuchtmaterial
Bei der Verwendung von Zuchtmaterial müssen die Bestimmungen zur Verbringung und Rückverfolgbarkeit eingehalten werden: Es gibt dazu in der EU Regeln, die genau festlegen, wie Samen, Eizellen und Embryonen von Pferden transportiert werden dürfen – innerhalb der EU und aus Ländern außerhlab der EU (Drittstaaten).
Die Verordnung (EU) 2016/429 enthält die wichtigsten Vorschriften dazu. Weitere Verordnungen, wie die (EU) 2020/686, (EU) 2020/999, (EU) 2022/1345 und (EU) 2020/692, ergänzen diese Regeln. Sie legen fest:
- wie Betriebe registriert und zugelassen werden, die mit Samen, Eizellen und Embryonen arbeiten,
- wie diese Produkte zurückverfolgt werden können,
- welche Gesundheitsvorschriften für Spenderpferde gelten,
- welche Vorschriften es für diese Produkte gibt,
- und wie die nötigen Gesundheitsbescheinigungen und Meldungen aussehen müssen.
Die Verordnung (EU) 2021/403 gibt Muster für solche Bescheinigungen vor. Alle diese Regeln sorgen dafür, dass es einheitliche Vorschriften in der EU gibt.
Besamungsstationen, Embryo-Entnahme- und Embryo-Erzeugungseinheiten, Keimproduktaufbereitungsbetriebe und Keimproduktlager in den Mitgliedstaaten, anderen EWR-Ländern und anderen Ländern mit Sonderabkommen:
Die Liste dieser zugelassenen Einrichtungen wird auf einer eigenen Seite von SANTE-TRACES veröffentlicht.
Pferdekauf
Ein eigenes Pferd zu besitzen erfordert sorgfältige Planung. Wichtige Punkte sind die Kosten für Haltung und Pflege, die Wahl eines geeigneten Stalls, eine Haftpflichtversicherung, fachliche Kenntnisse im Umgang mit Pferden und ein Plan für Notfälle. Vor dem Kauf empfiehlt sich eine Ankaufsuntersuchung sowie die Überlegung, ob Zeit und finanzielle Mittel langfristig ausreichen.
Pferdehaltung (Meldung des Aufenthaltes)
Alle Equidenhalter - sowohl Privatpersonen als auch landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebe - sind verpflichtet, die in ihrem Betrieb gehaltenen Equiden zu melden. Diese Meldungen sind seit dem 01.01.2023 verpflichtend. Der Aufenthalt eines Equiden von mehr als 30 Tagen muss binnen einer Frist von 7 Tagen im VIS gemeldet werden. Artikel 9 der VO (EU) 2021/963
Voraussetzung für die Meldung im VIS ist die Speicherung der Stammdaten des Equiden in der EQDB. Die Meldung im VIS erfolgt über eine Schnittstelle mit der EQDB durch Eingabe der UELN
Die Kontrollen zur Registrierung und Kennzeichnung von Equiden stützen sich auf europäische sowie nationale Vorgaben. Ziel dieser Regelungen ist es, eine lückenlose Nachverfolgbarkeit und ordnungsgemäße Erfassung der Tiere sicherzustellen.
Die zuständige Behörde ist berechtigt, die Einhaltung dieser Vorschriften jederzeit zu überprüfen
Transport (IgH / Import / Export)
1. Innergemeinschaftliches Verbringen von Equiden
Wenn ein Equide (Pferde, Esel, Zebras und ihre Kreuzungen) aus einem Mitgliedstaat dauerhaft mit einem TRACES Zertifikat nach Österreich verbracht wird, sind die Daten des Equiden in der EQDB zu registrieren.
2. Import
Wenn ein Equide aus einem Drittstaat mit einem GGED-A (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) über eine Grenzkontrollstelle dauerhaft in die EU/Österreich verbracht wird, so muss der Pferdepass binnen 30 Tagen nach Abschluss des Zollverfahrens für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der EQDB registriert werden.
Weitere Vorgangsweise beim Import aus Drittstaaten
3. Export
Bei einem Export von Equiden in Drittstaaten, sind die jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes zu beachten: Exporte in Drittstaaten.
Wichtige Pferdekrankheiten
Erkrankungen bei Pferden sind allgemeine Gesundheitsstörungen, die durch Bakterien, Viren, Parasiten oder andere Ursachen ausgelöst werden und individuell auftreten können, wie Koliken, Hufrehe oder Atemwegserkrankungen. Seuchen hingegen sind hoch ansteckende und meldepflichtige Krankheiten, die sich schnell innerhalb einer Population oder sogar grenzüberschreitend ausbreiten können, wie zum Beispiel die Equine Infektiöse Anämie (EIA). Während viele Erkrankungen durch gezielte Behandlung geheilt werden können, erfordern Seuchen oft umfassende Quarantäne- und Bekämpfungsmaßnahmen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.
Hochansteckende Seuchen
Tierseuchen sind Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf Tiere oder den Menschen (Zoonosen) übertragen werden können.
Tierseuchen im Sinne des Tiergesundheitgesetzes 2024 (TGG 2024) sind alle in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 aufgelisteten Krankheiten.
Meldepflichtige Krankheiten
Bei Verdacht auf Vorliegen einer meldepflichtigen Tierseuche besteht Meldepflicht nach § 36 des TGG 2024. Diese Meldepflicht besteht für die zugezogenen Tierärzt:innen, die Tierhalter:innen und alle Personen, denen aufgrund ihres Berufes oder sonstiger Ausbildungen das Erkennen der Krankheiten zumutbar ist.
In Österreich kommen vor:
In Österreich nicht nachgewiesen:
- Afrikanische Pferdepest
- Ansteckende Pferdemetritis
- Beschälseuche der Pferde
- Encephalomyelitis (alle Formen)
- Rotz
Weitere wichtige infektiöse Pferdekrankheiten:
- Druse
- Equine Herpesviren
- Pferde Influenza
Weitere Infos: Tierkrankheiten Übersicht
Meldepflicht bei Tierkrankheiten und -seuchen - KVG (verbrauchergesundheit.gv.at)
Management bei Krankheitsausbrüchen
Vorbeugemaßnahmen
Um den Pferdebestand vor Krankheiten zu schützen, sollte man folgende Punkte beachten:
- Wege der Krankheitseinschleppung und Risikominimierung: Neuankömmlinge sollten 2–3 Wochen in Quarantäne beobachtet und bei Bedarf getestet werden. Wichtige Informationen sind der Gesundheitszustand im Herkunftsstall, eine tierärztliche Gesundheitserklärung, der Impfstatus und die letzte Entwurmung. Der Stall sollte umzäunt und mit einem Tor gesichert sein. Besucher müssen sich anmelden, den Kontakt zu Schleimhäuten der Pferde vermeiden und Fahrzeuge auf einem ausgewiesenen Parkplatz abstellen. Ein Quarantäne- oder Krankenstall ist unverzichtbar, um kranke oder neue Tiere zu isolieren.
- Schnelle Erkennung: Anzeichen für eine ansteckende Krankheit bei Pferden sind z. B. Schläfrigkeit, Fieber, Husten, Durchfall, Bewegungsstörungen, Hautveränderungen, Ausfluss, geschwollene Lymphknoten oder angelaufene Beine.
Impfungen
Regelmäßige Impfungen sind essenziell, um Pferde vor schweren Infektionskrankheiten zu schützen und ihre Gesundheit sowie die Sicherheit im gesamten Pferdebestand zu gewährleisten.
Parasiten
Die regelmäßige Überprüfung des Parasitenstatus und Entwurmung sind entscheidend, um Parasitenbefall bei Pferden vorzubeugen, ihre Gesundheit zu schützen und eine Ausbreitung im Stall zu verhindern.
Biosicherheit
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschreibt Biosicherheit als die Gesamtheit von Prinzipien, Technologien und Maßnahmen, die darauf abzielen, den Kontakt mit Krankheitserregern und Giften sowie deren unkontrollierte Freisetzung zu verhindern.
- Isolation: Kranke Pferde sollten sofort in einem separaten Krankenstall oder Quarantänebereich untergebracht werden, weit entfernt von den gesunden Pferden.
- Zugangsbeschränkung: Nur autorisiertes Personal sollte den Krankenbereich betreten. Wechselkleidung, Schuhüberzieher und Desinfektionsmatten am Eingang können helfen, die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern.
- Hygiene: Desinfektion von Werkzeugen, Stallbereichen und Futtertrögen nach jeder Benutzung. Hände gründlich waschen und desinfizieren, besonders nach Kontakt mit dem kranken Tier. Strikte Trennung von Ausrüstung (z. B. Putzzeug) für kranke und gesunde Tiere.
- Überwachung und Dokumentation: Der Gesundheitszustand des kranken Pferdes sollte regelmäßig überprüft werden (z. B. Temperatur messen) und dokumentiert werden, um den Krankheitsverlauf zu überwachen.
- Tierärztliche Betreuung: Regelmäßiger Kontakt mit einem Tierarzt, um Behandlungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit zu besprechen.
- Entsorgung von Abfällen: Mist, Futterreste und Einstreu von kranken Pferden müssen getrennt entsorgt werden.
- Informationsweitergabe: Andere Pferdehalter in der Umgebung sollten bei meldepflichtigen Krankheiten informiert werden, um Vorsichtsmaßnahmen ergreifen zu können.
Diese Maßnahmen reduzieren das Risiko, dass sich die Krankheit im Bestand oder darüber hinaus ausbreitet.
Ende eines Pferdelebens (Kremierung von Equiden)
Beim Tod des Pferdes ist bei Abholung durch die Tierkörperverwertung (TKV), die für das jeweilige Bundesland zuständig ist, der Equidenpass verpflichtend mitzugeben oder bei der zuständigen Bezirksbehörde ehestmöglich abzugeben.
Zur genauen Vorgangsweise in den jeweiligen Bundesländern wenden Sie sich für Auskünfte an die zuständige BH/Stadtmagistrat.
Die vier gemäß VO (EG) Nr. 1069/2009 und Tiermaterialiengesetz (TMG) zugelassenen Tierkörperverwertungsanlagen:
| TKV-Betrieb | Einzugsgebiet |
| ST.TKV | Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich |
| B.TKV | Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich |
| OÖ.TKV | Oberösterreich |
| SARIA | Niederösterreich, Tirol, Vorarlberg |
In der Regel wird die Entsorgung von Pferdekadavern in einer Tierkörperverwertung durchgeführt. Sofern in der jeweiligen Landesgesetzgebung nichts Gegenteiliges vorgeschrieben wird, ist es auch möglich, Pferdekadaver in einer dafür zugelassenen Verbrennungsanlage zu kremieren. Falls eine Verbringung in andere Mitgliedsstaaten oder in die Schweiz erfolgt, ist eine Vorabgenehmigung des Bestimmungsstaates erforderlich.
Österreich: Tierkrematorium Lebring aevum Tierkrematorium
Für die Verbringung von Equiden in die Niederlande in das Tierkrematorium Twente liegt eine derartige Genehmigung vor. Details siehe: Begleitschein Auftrag
Für die Verbrennung von Equiden in der Verbrennungsanlage der Firma PEGASUS Tierbestattungen GMBH, DE-84478 Waldkraiburg DE 09 183 002 05 liegt eine diesbezügliche Genehmigung vor. Es sind zusätzliche Bestimmungen einzuhalten und es muss eine Amtstierärztliche Erklärung mitgeführt werden. → Ausnahmegenehmigung zur Kremierung eines Equiden
Wenn ein Pferd geschlachtet wird oder stirbt, werden der Mikrochip entfernt und entsorgt, das Identifizierungsdokument ungütltig gemacht (z.B. gestempelt oder gelocht) und an die Kontaktstelle im BMASGPK geschickt.
Equidenpass zurückerhalten
Eine Rückgabe als Andenken ist möglich:
1) Wurde der Aufentalt korrekt im VIS gemeldet ist eine sofortige Rückgabe nach Prüfung an der BH möglich.
2) Alle anderen Pässe werden an die Kontaktstelle übermittelt. Nach Überprüfung und Bearbeitung kann eine Rücksendung bei deutlich am Deckblatt vermerktem Rückgabewunsch und am besten beigefügten Rückgabekuvert erfolgen.
Rechtliches
- Tiergesundheitsgesetz 2024
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 hinsichtlich der Identifizierung und Registrierung von Equiden
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
- Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009