AVN 2025/47 kundgemacht
Die AVN 2025/47 Kundmachung zur Aktualisierung des risikobasierten Stichprobenplans für BVD 2026 und zur Änderung der Kundmachung von Gebieten mit Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 6 der BVD-Verordnung 2007 wurde kundgemacht und tritt mit 01.01.2026 in Kraft.
Hier finden Sie Informationen zur BVD.