Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes Geschäftszahl: 2026-0.272.433
Die Geflügelpest-Situation in Österreich hat sich in den letzten Wochen deutlich entspannt. Als Ergebnis einer neuerlichen Risikobewertung wurde das gesamte österreichische Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ zurückgestuft.
Eine entsprechende Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes (AVN 2026/10), gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung (BGBl. II Nr. 303/2024) ist seit 4.4.2026 in Kraft. mehr