AVN 2026/24
Die Kundmachung der für Verbringungen geltenden Ausnahmeregelungen hinsichtlich Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1 – 24) wurde in den AVN 2026/24 veröffentlicht und tritt mit dem 01.11.2026 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Blauzungenkrankheit.