Blauzungenkrankheit

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Aktuelles

Im September 2024 ist in Österreich erstmalig wieder seit 2016 die Blauzungenkrankheit aufgetreten. Es wurden die Serotypen 3 und 4 nachgewiesen. Seit August 2025 tritt ebenfalls der Serotyp 8 auf. Vor allem die Serotypen 3 und 8 breiteten sich 2025 rasch innerhalb Österreichs aus und es kam zu vielen Ausbrüchen. Infizierte Tiere zeigen häufig schwerwiegende Krankheitsverläufe bis hin zum Tod.

Die aktuellen Zahlen zum Geschehen sind auf der Homepage der AGES veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass sich das Blauzungenvirus auch 2026 weiter ausbreiten und zu Krankheitsausbrüchen in den heimischen Tierbeständen führen wird.

Die Impfung ist die einzige wirksame Maßnahme zum Schutz der Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf und es wird dringend empfohlen, empfängliche Tiere rechtzeitig vor dem Beginn der Vektorsaison impfen zu lassen. Hier ist die aktuelle Impfempfehlung von BMASGPK, AGES, Tiergesundheitsdienst Österreich und Veterinärmedizinischer Universität für 2026 (PDF, 160 KB).

Allgemeine Informationen zur Krankheit

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT) ist eine Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartiger und wildlebender Wiederkäuer und kommt beinahe weltweit vor. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.

Sie zählt laut AHL zu den meldepflichtigen Tierseuchen der Kategorie C, D und E, es sind zahlreiche verschieden Serotypen bekannt. Als empfänglichste Tierart gilt das Schaf, wobei zwischen den einzelnen Rassen Unterschiede in der Empfänglichkeit bestehen.

Die Übertragung des Erregers erfolgt durch Stechmücken (Gnitzen). Es besteht kein Risiko, dass sich die Blauzungenkrankheit durch Fleisch oder Milch verbreitet oder überträgt. Das klinische Krankheitsbild kann an die Maul- und Klauenseuche erinnern (z. B. Fieber, Schleimhautrötungen/entzündungen, Lahmheit).

Der derzeit in Österreich kursierende Serotyp 3 und 8 führen vor allem bei Schafen zu schweren Krankheitserscheinungen und einer hohen Mortalität (Todesfälle). Aber auch Rinder zeigen bei dieser Virusvariante häufig deutliche Symptome und einen starken Leistungsrückgang.

Für diverse Fragen und Antworten steht folgendes Dokument zur Verfügung: FAQs zur Blauzungenkrankheit

 

Verbreitung / Lage in Österreich

Seit 2024 kommt es in Österreich zu einer starken Ausbreitung der Serotypen 3 und 8. Von den Ausbrüchen sind alle Bundesländer betroffen. Die aktuellen Daten zur Verbreitung können auf der AGES Homepage eingesehen werden. Mit dem Auftreten im Jahr 2024 wurde der Freiheitsstatus der EU und WOAH für das gesamte Bundesgebiet ausgesetzt. Dadurch sind für den innergemeinschaftliche Handel (Handel zwischen EU Mitgliedsstaaten) aber auch für den Handel mit Drittstaaten zusätzliche Bestimmungen einzuhalten.

Bekämpfung & Maßnahmen

Behördliche Maßnahmen bei Verdacht in Österreich

  • Jeder Verdacht ist von Tierhaltern bei der zuständigen Behörde (ATA) zu melden
  • Alle empfänglichen Tiere des Bestandes sind zu erfassen
  • Blutproben werden vom Amtstierarzt (ATA) gezogen, eine Diagnose anhand von Klinik und Epidemiologie wird ebenfalls vom ATA gestellt
  • Die Laborutersuchung erfolgt durch das nationale Referenzlabor (AGES Mödling)
  • Tiere mit Krankheitssymptomen sind durch Tierärzte zu behandeln
  • Empfängliche Tiere dürfen nicht vom Betrieb verbracht, oder neu eingestallt werden.
  • Das Verenden von Tieren empfänglicher Arten ist dem Amtstierarzt unverzüglich zur Kenntnis zu bringen
  • Nach Vorliegen eines positiven Laborergebnisses erfolgt die Bestätigung des Ausbruches

Behördliche Maßnahmen bei Bestätigung in Österreich

  • Im Falle eines positiven Befundes aus dem Nationalen Referenzlabor wird der Ausbruch durch den Amtstierarzt bestätigt.
  • Tiere mit Krankheitssymptomen sind durch Tierärzte zu behandeln.
  • Es erfolgt KEINE Tötungsanordnung erkrankter Tiere durch die Behörde
  • Das Verenden von Tieren empfänglicher Arten ist dem Amtstierarzt unverzüglich zur Kenntnis zu bringen
  • Klinisch gesunde Tiere des Bestandes sind innerhalb Österreichs frei handelbar.
  • Klinisch gesunde Tiere dürfen unter den jeweils vom Bestimmungsland vorgeschriebenen Bedingungen in den IGH verbracht werden
  • Frühestens 30 Tage nach Feststellung von BTV-AG-positiven Tieren am Betrieb dürfen klinisch gesunde Tiere des Bestandes ohne weitere Untersuchung als Schlachttiere direkt an einen Schlachtbetrieb in den IGH verbracht werden
  • BTV-AG-positiv getestete Tiere sind nach 90 Tagen nicht mehr infektiös, es muss aber damit
    gerechnet werden, dass diese Tiere bei einem durchgeführten BTV-AG-Test (PCR) mehr als ein halbes Jahr nach der Infektion noch positiv reagieren können
  • Da die Übertragung der Blauzungenkrankheit durch Gnitzen (Culicoides spp.) erfolgt wird zur Verringerung des Infektionsrisikos ergänzend die Durchführung von Maßnahmen zur Vektorkontrolle empfohlen
  • Amtliche Untersuchungen für Verbringungen lebender empfänglicher Tiere werden von der AGES durchgeführt

Impfung

Die Impfung ist die einzige wirksame Maßnahme zum Schutz der Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf und es wird dringend empfohlen, empfängliche Tiere rechtzeitig vor dem Beginn der Vektorsaison impfen zu lassen. Hier ist die aktuelle Impfempfehlung von BMASGPK, AGES, Tiergesundheitsdienst Österreich und Veterinärmedizinischer Universität für 2026 (PDF, 160 KB).

 

Um Tierleid zu verhindern und Kosten zur Behandlung von erkrankten Tieren möglichst gering zu halten, wird Haltern von empfänglichen Tieren daher dringend empfohlen, in Rücksprache mit ihren Betreuungstierärzten, ihren Tierbestand mit einer Impfung rechtzeitig zu schützen. Eine Impfung mildert nicht nur den Krankheitsverlauf und die Sterblichkeit, sondern schützt auch vor einer weiteren Virusverbreitung.

Eine Impfung wird auch für Herden empfohlen, in denen bereits Fälle von BTV aufgetreten sind, da nicht von einer vollständigen Durchseuchung der Herde ausgegangen wird.

Eine Impfung von bereits erkrankten Tieren wird nicht empfohlen.

Es gibt von mehreren Herstellern zugelassene Impfstoffe, die gegen die aktuell in Österreich vorkommenden Serotypen gerichtet sind. Für manche Serotypen gibt es auch Kombinationsimpfstoffe.

Vorbeugung

Die Übertragung des Erregers erfolgt ausschließlich durch Gnitzen (Fluginsekten). Diese sind vor allem in der Abend- und Morgendämmerung aktiv. Daher wird empfohlen, die Tiere in diesen Zeiträumen so unterzubringen, dass sie bestmöglich vor Gnitzen geschützt sind.

Um einer Übertragung der Krankheit vorzubeugen, können auch insektenabwehrende Mittel (Repellentien) genutzt werden. Die Behandlung mit Repellentien ist auch eine der Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel (IGH) mit einigen Europäischen Mitgliedstaaten.

Die hierfür infrage kommenden Mittel und die Dokumentation deren Anwendung sind in folgendem Dokument zusammengefasst: Anwendung von Repellentien

Infos zu Verbringungen

Verbringung in Österreich

Empfängliche Tiere aus nicht gesperrten Betrieben können innerhalb Österreichs ohne weitere Einschränkungen verbracht werden, wenn sie am Tag der Verbringung keine klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit aufweisen.

Um Wiederkäuer innerhalb Österreichs verbringen zu können, muss von Seiten der Tierhalter:innen bestätigt werden, dass die betreffenden Tiere augenscheinlich gesund (das heißt, sie zeigen keine Krankheitssymptome) bzw. gegebenenfalls mit Repellentien behandelt sind. Für eine einfache Dokumentation und Bestätigung, können dazu ergänzende Angaben auf den Viehverkehrsscheinen gemacht werden. Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument: Dokumentation Viehverkehrsschein (PDF, 614 KB)

Verbringung in der EU

Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 der Kommission regelt die Tiergesundheitsanforderungen, die bei der Verbringung von lebenden Tieren innerhalb der EU einzuhalten sind.

Verbringungen empfänglicher Tiere aus Österreich in andere Mitgliedstaaten:

Die Bedingungen werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt und auf der Seite Blauzungenkrankheit - Europäische Kommission (europa.eu) veröffentlicht.

Verbringungen empfänglicher Tiere aus nicht freien Mitgliedsstaaten nach Österreich:

Auch Österreich hat auf Basis der delegierten Verordnung (EU) 2020/688 Voraussetzungen zum Einbringen empfänglicher Tiere aus nicht freien Mitgliedsstaaten festgelegt. Diese sehen eine mindestens 14-tägige Behandlung der Tiere mit Repellentien und eine Untersuchung mittels PCR vor. Der genaue Wortlaut ist folgendem Dokument zu entnehmen:

Österreichische Handelsbedingungen für Blauzungenkrankheit (PDF, 244 KB) (Stand: 01.03.2025)

Rechtsvorschrift

Die Sperrzonen in den Mitgliedstaaten werden ständig von der EU-Kommission aktualisiert und finden sich auf deren Webseite: EU: Bluetongue situation in the EU Member States

Links

TGÖ Erfahrungsberichte aus der Rinder- und Schafpraxis vom 19.09.2024