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15.07.2025 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1401 DER KOMMISSION

Neu im Amtsbaltt der Europäischen Union veröffentlicht:

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1401 DER KOMMISSION zur  Anpassung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 betreffend Freiheiten - betrifft die Änderung folgender Anhänge:  

  • Anhang I, Teil II (Brucellose Schafe, Ziegen): Italien, Aufnahme der Provinz Alessandra (Region Piemont) in das Tilgungsprogramm
  • Anhang VIII, Teil I (BTV): Slowenien, Streichung der Freiheit für das gesamte Hoheitsgebiet / Spanien Festland Streichung der seuchenfreien Zone
  • Anhang VIII, Teil II (BTV): Spanien, Streichung der Zonen mit Tilgungsprogramm ausgenommen die  Balearischen Inseln
  • Anhang XI (HPAI): Niederlande, Streichung Cobb Europe B.V. mit der Zulassungsnummer 2951Cobb Europe B.V. mit der Zulassungsnummer 2951 als freies Kompartiment
  • Anhänge XV, XVI, XVII: Schweden gesamtes Hoheitsgebiet erhält den Status „seuchenfrei“ für Marteilia refringens, Bonamia exitiosa, Bonamia ostreae“