Algerien
Nach Algerien können Lebendtiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft exportiert werden
Lebendtiere
Rinder
ACHTUNG: Wirtschaftstreibende müssen vorab bei den algerischen Behörden eine Importlizenz beantragen und diese Zusatzbescheinigungen sind von den Wirtschaftstreibenden auszustellen.
Es darf daran erinnert werden, dass die Erfüllung der Anforderungen des Lastenheftes ausschließlich in der Verantwortung des Exporteurs und keinesfalls der Veterinärbehörde gelegen ist.
Veterinärzertifikat Zuchtrinder (PDF, 454 KB) (Stand Dezember 2024)
Vorzertifikat der Zuchtverbände (PDF, 265 KB) (Stand 31.1.2022)
Zusatzbescheinigung Verfügungsberechtigter (PDF, 1 MB) Stand 28.01.2014
Quarantänestationen in Algerien (PDF, 130 KB)
Ziegen
Veterinärzertifikat_Zuchtziegen (PDF, 95 KB) Stand 12.12.2019
Pferde
Gesundheitsbescheinigung für die Einfuhr von lebenden Pferden nach Algerien (PDF, 2 MB) Stand 2.12.2013
Erzeugnisse tierischer Herkunft
Milch
Exportzertifikat für Milch und Milcherzeugnisse nach Algerien (PDF, 210 KB)
ANNEX zu Milchzeugnis (PDF, 102 KB)
Links
Informationen zu Algerien beim Österreichischen Außenministerium