Türkei
In die Türkische Republik können Lebendtiere, Erzeugnisse tierischer Herkunft und Produkte tierischer Herkunft exportiert werden
Lebendtiere
Die Zertifikate sind auf der türkischen Webseite veröffentlicht:
Rinder
Exportzertifikat für Zuchtrinder (PDF, 379 KB) (gültig ab 01.04.2024)
Hummeln
Exportzertifikat für Hummeln in die Türkei (PDF, 146 KB) gültig ab 1.3.2014
Pferde
Exportzertifikat Pferde 07/2019 (PDF, 234 KB)
Unter folgendem Link sind die von der türkischen Behörde aufgrund von Tierseuchen gesperrten Länder abrufbar (Suchfunktion mittels Ländername sowie Tierseuche möglich):
https://yasakli.tarimorman.gov.tr/
Erzeugnisse und Produkte tierischer Herkunft:
Es sind derzeit keine österreichischen Betriebe für den Export von frischem Rindfleisch in die Türkei zugelassen.
Seit dem 01.01.2026 müssen Betriebe für bestimmte Warengruppen (siehe TR_Appendix-1 (PDF, 164 KB)) für den Export in die Türkei zugelassen sein. Weiters ist ein Antrag auf Ausfuhrberechtigung gem. §51 LMSVG beim BAVG stellen.
Die für den Export in die Türkei zugelassenen Betriebe sind auf der Homepage des türkischen Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft veröffentlicht: https://trois.tarimorman.gov.tr/home
Liste der zugelassenen österreichischen Betriebe (PDF, 1009 KB) (Stand 18.12.2025)
Zertifikate für Erzeugnisse und Produkte tierischer Herkunft:
Die aktuell zu verwendenden Zertifikate für den Export von Erzeugnissen und Produkten tierischer Herkunft in die Türkei sind auf der Homepage des türkischen Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft veröffentlicht:
https://www.tarimorman.gov.tr/Konu/1755/hayvan-hayvan_maddeleri-saglik-sertifika-ithalat
Zusätzlich werden einige Zertifikate als beschreibbare PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt:
Exportzertifikat Milcherzeugnisse (PDF, 3 MB)(Stand: 1.1.2017)
Exportzertifikat für behandelte Schweineborsten (PDF, 2 MB)
Exporte von Produkten in Gelatinekapseln in die Türkei
Bei Export von Produkten pflanzlicher oder tierischer Herkunft in Gelatinekapseln, die aus Wiederkäuern hergestellt werden (aus Geweben außer Haut/Fell oder aus Knochen) in die Türkei ist ab 15.06.2019 folgender Zusatz in den Exportzertifikaten notwendig:
„Die in dem das Gesundheitszertifikat mit der Nummer … begleitende Produkt enthaltene Gelatine entspricht der EU Verordnung mit der Nr. 999/2011.“
Des Weiteren sind folgende Anhänge zu beachten:
Anhang 1: Declaration of Competent Authority (PDF, 246 KB) - (Nur für Länder, deren BSE Status von der OIE als „kontrollierbar“ oder „unbestimmt“ eingestuft wird - auszufüllen von der kontrollierenden Behörde.)
Anhang 2: Manufacturer Declaration (PDF, 189 KB) für Gelatinekapseln - (Unabhängig vom BSE-Status - auszufüllen vom Produzenten der Gelatinekapseln)
Links:
Informationen zur Türkei beim Österreichischen Außenministerium
Türkisches Landwirtschaftsministerium