Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen und anderen Heimtieren Es gelten die Bestimmungen gemäß Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates idgF sowie gemäß Verordnungen (EU) 2020/686 und 2020/688 der Kommission idgF, sowie die Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022.
Diese Bestimmungen gelten insbesondere auch für Tierhilfs- und Tierschutzorganisationen, die Hunde, Katzen und Frettchen innergemeinschaftlich verbringen, sowie bei Verbringen von mehr als 5 Tieren pro Person und Fahrzeug.
Seit Inkrafttreten der Veterinärbehördlichen Binnenmarkverordnung 2022 am 19. Oktober 2022 gelten geänderte Bedingungen. Sie finden die ab diesem Zeitpunkt gültigen Bedingungen für das innergemeinschaftliche Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen im Privatreiseverkehr hier.
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