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28.05.2025
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Kundmachung 2025/19 MKS Prävention
Kundmachung zur Festlegung von Sofortmaßnahmen beim Einbringen von Tieren aus bestimmten Gebieten in österreichische Betriebe zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche
Mit einer aktualisierten Kundmachung (2025/19) die sich an Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen richtet, werden präzise Biosicherheitsvorgaben für die Einfuhr von Klauentieren aus nachweislich MKS-freien Gebieten außerhalb der Schutz- und Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei festgelegt. Die bis dato vorgeschriebenen Testungen fallen mit dieser Kundmachung weg.
- Tiere dürfen ausschließlich direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich verbracht werden.
- Die Tiere müssen klinisch gesund sein.
- Bei Einbringung in Haltungsbetriebe ist eine 7-tägige Quarantäne in vollständiger Isolation vorgeschrieben.
- Bei Anlieferung an Schlachthöfe gelten strenge Vorgaben:
- kein Kontakt zu anderen Tieren,
- Quarantänestall oder vollständige Abwesenheit anderer Tiere erforderlich,
- klinische Untersuchung durch amtliche Tierärzt:innen vor Ort,
- getrennte Schlachtung,
- verpflichtende Reinigung und Desinfektion im Anschluss.
- Transportunternehmen müssen die Transportmittel nach Gebrauch reinigen, desinfizieren und anschließend ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückkehren.