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28.05.2025 Kundmachung 2025/19 MKS Prävention Kundmachung zur Festlegung von Sofortmaßnahmen beim Einbringen von Tieren aus bestimmten Gebieten in österreichische Betriebe zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche

Mit einer aktualisierten Kundmachung (2025/19) die sich an Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen richtet, werden präzise Biosicherheitsvorgaben für die Einfuhr von Klauentieren aus nachweislich MKS-freien Gebieten außerhalb der Schutz- und Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei festgelegt. Die bis dato vorgeschriebenen Testungen fallen mit dieser Kundmachung weg.

  1. Tiere dürfen ausschließlich direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich verbracht werden.
  2. Die Tiere müssen klinisch gesund sein.
  3. Bei Einbringung in Haltungsbetriebe ist eine 7-tägige Quarantäne in vollständiger Isolation vorgeschrieben.
  4. Bei Anlieferung an Schlachthöfe gelten strenge Vorgaben:
    • kein Kontakt zu anderen Tieren,
    • Quarantänestall oder vollständige Abwesenheit anderer Tiere erforderlich,
    • klinische Untersuchung durch amtliche Tierärzt:innen vor Ort,
    • getrennte Schlachtung,
    • verpflichtende Reinigung und Desinfektion im Anschluss.
  5. Transportunternehmen müssen die Transportmittel nach Gebrauch reinigen, desinfizieren und anschließend ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückkehren.

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