Inhalt
Maul und -Klauenseuche (MKS)
Foot and mouth disease (FMD). Betrifft vor allem Paarhufer.
Inhaltsverzeichnis
- Aktuelle Lage in den Nachbarländern
- Risikominimierende Maßnahmen in Österreich
- Schutz- und Überwachungszonen
- Behördliche Maßnahmen bei Ausbruch in einem Betrieb
- Was ist MKS
- Übertragung
- Symptome
- Bekämpfung
- Behördliche Maßnahmen bei Ausbruch in einem Betrieb
- Schutz- und Überwachungszonen
- Rechtsinformation
- Schulungsmaterialien
- Weitere Informationen
Aktuelle Lage in den Nachbarländern
Slowakei: Am 21.03.2025 bestätigte die Slowakei Ausbrüche der MKS auf drei Betrieben im Süden des Landes, betroffen sind drei Rinderbetriebe mit insgesamt ca. 2700 Tieren. Einer der Betriebe befindet sich in der Überwachungszone, die im Zusammenhang mit dem ungarischen Ausbruch am 7.03.2025 eingerichtet wurde, zwei weitere in deren unmittelbarer Umgebung.
MKS Schutz- und Überwachungszonen in Slowakei Stand 24.03.2025 Bild "Karte MKS Ausbruch SK 24.03.2025" vergrößern
Seitens der slowakischen Behörden werden umfangreiche Maßnahmen gesetzt, Schutz- und Überwachungszonen wurden eingerichtet in welchen alle Tierhaltungsbetriebe behördlich kontrolliert werden. Die empfänglichen Tiere in den Schutzzonen werden gekeult und die Tierkörper und Produkte seuchensicher entsorgt.
Aufgrund der Größe der Betriebe hat die Slowakei um internationale Unterstützung ersucht. Um die Virusausscheidung zu senken, werden seitens der slowakischen Veterinärbehörden auf den Ausbruchsbetrieben auch Suppressivimpfungen durchgeführt, wobei diese Maßnahme nur dazu dient, die Virusausscheidung zu minimieren - geimpfte Tiere sowie deren Produkte dürfen nicht gehandelt werden.
Beginnend mit 21.03.2025 hat die Slowakei bis auf weiteres einen landesweiten „Standstill“ ausgerufen - empfängliche lebende Tiere dürfen damit innerhalb der Slowakei nicht transportiert werden und das Staatsgebiet nicht verlassen. Transporte in die Slowakei sind untersagt, der Transit von Tiertransporten muss ohne Zwischenstop erfolgen, Schutz und Überwachungszonen müssen umfahren werden. Tiermärkte und andere Veranstaltungen mit empfänglichen Tieren in der Slowakei sind bis auf weiteres untersagt.
Landesweit wurden alle Halter von empfänglichen Tieren angewiesen, die Biosicherheitsmaßnahmen zu verstärken und vor Betreten der Stallungen Reinigung- und Desinfektionsmaßnahmen zu setzen. Nähere Informationen der slowakischen Veterinärbehörden zum Ausbruch finden sich hier (Präsentation in englischer Sprache vom 25. März 2025).
Ungarn: Am 7.03.2025 informierten die ungarischen Veterinärbehörden, dass im ungarischen Bundesland Győr-Moson-Sopron ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (Serotyp O) bestätigt wurde. Es handelte sich um einen Milchrinderbetrieb in der Nähe von Győr, auf dem bei Tieren klinische Symptome festgestellt wurden. Eine Schutz- und eine Überwachungszone wurden eingerichtet. Die Überwachungszone reicht auch auf das Staatsgebiet der Slowakei, lebende Tiere und Produkte von empfänglichen Tieren dürfen die Zonen nicht verlassen. Die Tiere des Ausbruchsbetriebes sowie eines, zu diesem Betrieb gehörenden Teilbetriebes in der Schutzzone, wurden gekeult und Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt. Alle Betriebe in den Zonen wurden kontrolliert und beprobt, sowie alle direkten und indirekten Kontakte erhoben. Im Zuge dieser Erhebungen wurden laut Informationen der ungarischen Behörden keine weiteren Verdachtsfälle festgestellt. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, wie der Virus in den Betrieb eingeschleppt wurde.
Nähere Informationen der ungarischen Veterinärbehörden zum Ausbruch finden sich hier (Präsentation in englischer Sprache vom 12. März 2025).
Derzeit besteht kein Hinweis darauf, dass die Seuche nach Österreich eingeschleppt wurde.
MKS Schutz- und Überwachungszone in Ungarn Stand 10.03.2025 Bild "MKS Zonen Ungarn" vergrößern
Risikominimierende Maßnahmen in Österreich
Aufgrund der dramatischen Auswirkungen eines MKS Ausbruches in Österreich und der Nähe der Ausbruchsgeschehen in Ungarn und der Slowakei werden ergänzend zu den Handelsrestriktionen der Europäischen Kommission gemäß Durchführungsbeschluss von Österreich risikominimierende Maßnahmen gesetzt.
Die lokalen Veterinärbehörden wurden angewiesen, dem BMSGPK über alle Transporte lebender, empfänglicher Tiere aus Ungarn und der Slowakei zeitnah zu berichten. Die routinemäßig durchzuführenden Stichproben bei Sendungen lebender Tiere aus anderen Mitgliedsstaaten werden intensiviert und an die aktuelle Situation in den Nachbarländern angepasst.
Mittels Kundmachung wurden Schachthofbetreibern, die empfängliche Tiere aus der Slowakei und Ungarn in Österreich schlachten, ergänzende Auflagen auferlegt:
- verpflichtende Anwesenheit des amtlichen Tierarztes / der amtlichen Tierärztin bei der Anlieferung der Tiere
- genaue Kontrolle auf Symptome der MKS im Rahmen der tierärztlichen Lebendtieruntersuchung
- Absonderung der Tiere in einem baulich getrennten Quarantänestall bis zur Schlachtung, so dass Kontakt zu anderen Tieren ausgeschlossen ist
- Tiere aus den genannten Herkunftsländern sind gesondert zu schlachten, anschließend ist eine gründliche Reinigung und Desinfektion von Schlachtanlagen und Warteställen durchzuführen und diese zu dokumentieren.
Transporteure sind verpflichtet, Fahrzeuge die zur Anlieferung am Schachthof benutzt wurden, zu reinigen und zu desinfizieren, bevor diese den Schlachthof wieder verlassen. Die Durchführung ist zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Verwendete Transportmittel aus anderen Ländern müssen ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückverbracht werden.
Darüber hinaus wurden Gespräche mit der Exekutive aufgenommen, um im grenzüberschreitenden Verkehr vermehrte Kontrollen durchzuführen und auf die Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorgaben zu achten.
Schutz- und Überwachungszonen
Im Fall eines positiven Nachweises von MKS in einem Betrieb in Österreich, sind Schutz- und Überwachungszonen einzurichten, die mindestens 21 bzw. 30 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht bleiben.
In diesen sind alle Betriebe mit empfänglichen Tieren behördlich zu kontrollieren und es gelten strenge Einschränkungen beim Handel mit lebenden Tieren und tierischen Produkten.
Derzeit gibt es keine Schutz- und Überwachungszonen in Österreich.
Behördliche Maßnahmen bei Ausbruch in einem Betrieb
- Sperre des betroffenen Betriebes
- Keulung aller empfänglichen Tiere im Seuchenbetrieb
- Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
- Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 3 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 km um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung aller Betriebe mit empfänglichen Tieren in den Zonen
- Handelsrestriktionen
Was ist MKS
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden (wirtschaftlichen) Folgen für die betroffenen Länder verbunden. Auch wildlebende Paarhufer, wie Hirsche, Antilopen, Wildschweine, Giraffen und Kamele können sich infizieren. Pferde sind für MKS nicht empfänglich; eine Infektion des Menschen (bei beruflich exponierten Personen) kann gelegentlich auftreten, führt aber in der Regel nicht zu einer Erkrankung.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) gilt als eine der ansteckendsten Viruserkrankungen (Kategorie A) und kommt in der Türkei, im Nahen Osten und in Afrika, in vielen Ländern Asiens und in Teilen Südamerikas nach wie vor endemisch vor. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen oder kontaminierte, unbelebte Objekte (Schuhe, Kleidung, Transportfahrzeuge etc.). Auch eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km über Land) möglich.
Eine Behandlung erkrankter Tiere ist nicht erlaubt. Tiere auf betroffenen Betrieben müssen gekeult werden und umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
In Österreich ist die MKS zuletzt 1981 aufgetreten, in Deutschland handelt es sich um den ersten Ausbruch seit 1988. Im Jahr 2001 kam es zu einem großen Seuchenzug in Großbritannien mit Folgeausbrüchen in anderen europäischen Ländern. Der Schaden ging damals in die Milliarden.
Weitere Information: AGES.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt über direkten und indirekten (z.B. über kontaminiertes Material, Futter) Kontakt. Über den Wind kann das Virus mehrere Kilometer weit verbreitet werden.
Symptome
Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 7 Tage. Meist ist die ganze Herde betroffen.
Generelle Symptome bei allen betroffenen Tierarten
- Aphtenbildung (kleine Geschwüre) am Euter (Zitze, Widerstand gegen Melkgeschirr), an den Klauen (Zwischenklauenspalt, Kronsaum, beim Schwein Aphten bis zum Tarsalgelenk, Bewegungsunlust, trippeln, langsames Aufstehen) und im Maulbereich (Lippeninnenseite, Zunge, Zahnfleisch, Tiere speicheln und zeigen verminderte Fresslust)
- Fieber (40-42° C)
- Schmerzen
- Apathie
Weitere Symptome beim Rind
- Milchkühe: Rückgang der Milchleistung
- hohe Sterblichkeitsrate bei Kälbern (bis zu 75 %)
Weitere Symptome beim Schwein
- Veränderungen im Klauen-/Extremitätenbereich sehr stark: Ausschuhen möglich
- Todesfälle bei Ferkeln ohne klinische Symptome möglich
Weitere Symptome beim Schaf
- Symptome sehr unauffällig
- meistens lahm Gehen einzige klinische Erscheinung
Bekämpfung
Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Die Bekämpfung konzentriert sich auf die Erkennung, Isolierung und Ausmerzung der infizierten MKS-positiven Tiere sowie auf die Kontrolle des Tierverkehrs, um die Erregerverbreitung zu verhindern. Jeder Verdacht ist der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt zu melden.
Behördliche Maßnahmen bei Ausbruch in einem Betrieb
- Sperre des betroffenen Betriebes
- Keulung aller empfänglichen Tiere im Seuchenbetrieb
- Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
- Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 3 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 km um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung aller geflügelhaltenden Betriebe in den Zonen
- Handelsrestriktionen
Schutz- und Überwachungszonen
Im Fall eines positiven Nachweises von MKS in einem Betrieb in Österreich, sind Schutz- und Überwachungszonen einzurichten, die mindestens 21 bzw. 30 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht bleiben.
In diesen sind alle Betriebe mit empfänglichen Tieren behördlich zu kontrollieren und es gelten strenge Einschränkungen beim Handel mit lebenden Tieren und tierischen Produkten.
Derzeit gibt es keine Schutz- und Überwachungszonen in Österreich.
Rechtsinformation
VO (EU) 2026/429 (AHL)
Schulungsmaterialien
Merkblatt für Landwirte, Viehhändler, Schlachtpersonal, Bürgermeister etc.
Weitere Informationen
OTS zu Maßnahmen in Österreich vom 25.03.2025
Gesammeltes Informationsmaterial der EU-FMD (Englisch)
Information für die Jägerschaft (Englisch)
Information für die Jägerschaft (Deutsch)
European Commission for the Control of Foot-and-Mouth Disease (FAO)
Krisenplan zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (Login erforderlich)
Stand: März 2025