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Verbrauchergesundheitsinformationssystem / Veterinärinformationssystem (VIS)
Inhaltsverzeichnis
VIS - Meldungen von Schweinen, Schafen und Ziegen
Meldungen von Haltern von Schweinen, Schafen und Ziegen zur Betriebsregistrierung erfolgen beim Betreiber des VIS.
Für Fragen oder Hilfestellung zur Meldungen steht Ihnen das VIS-Team zur Verfügung:
Hotline
Hotline-Zeiten: Mo bis Fr von 9:00 bis 12:00 Uhr
Hotline: 01/71128 - 8100
E-Mail: vis@statistik.gv.at
Weiterführende Informationen zum VIS
Die Webapplikation des VIS steht für Sie unter folgenden Links zur Verfügung:
VIS-Liste der zugelassenen Betriebe
VIS-Liste der zugelassenen Betriebe
VIS-Liste der zugelassenen Meldestellen
VIS-Liste der zugelassenen Meldestellen
VIS - Tutorial
Die Tutorials richten sich an Österreichische AmtstierärztInnen, somit stehen andere Funktionen zur Verfügung als privaten VIS-NutzerInnen.
Videos einzeln auf Youtube
Anlage von Betrieben
Wartung von Betriebstypen
Eintragung von Tierbeständen
TKH BKB anlegen
Probeneinsendung über das VIS
Seuchendokumentation mit dem Veterinärfall
Playlist VIS Tutorial (allen Videos)
Meldung einer Auslauf- oder Offenstallhaltung von Schweinen
Die Novellierung der Schweinegesundheitsverordnung (SchwG-VO), die seit 1.10.2021 in Kraft getreten ist, legt fest, dass Schweinehalter die Aufnahme bzw. Beendigung von Auslaufhaltungen und Offenstallhaltungen online im VIS eintragen müssen.
Die Meldungen von Auslauf- und Offenstallhaltungen haben bis zum Ablauf des 15. November 2021 zu erfolgen.
Weiterführende Informationen zur Eintragung im VIS
(08.10.2021)