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Aquakultur

Die Richtlinie 2006/88/EG beinhaltet Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse sowie Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten. Dadurch werden in allen Mitgliedstaaten die selben Maßnahmen getroffen, um die Fischgesundheit zu verbessern und den Handel zu vereinheitlichen. Diese Richtlinie wird durch die Aquakultur-Seuchenverordnung (BGBl II Nr.315 /2009) umgesetzt, die seit 1. Oktober 2009 in Kraft ist.