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Tierschutz

Novelle des Tierschutzgesetzes

Mit der Novelle des TschG, die am 04.07.2024 beschlossen wurde, konnten zahlreiche Verbesserungen für Heimtiere erzielt werden. Die Eckpunkte der Novelle sind die Einrichtung einer wissenschaftlichen Kommission zur Umsetzung des Qualzuchtverbots, die Schaffung einer klaren Verantwortung für Züchter:innen für die von ihnen gehaltenen Tiere sowie die Einführung eines Sachkundenachweises. Weitere Informationen finden Sie hier.

Rechtsmittel gegen Tierschutzbescheide und -erkenntnisse

In Tierschutzangelegenheiten hat der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz das Recht, gegen Bescheide der Behörde Beschwerde und gegen Erkenntnisse der Landesverwaltungsgerichte Revision zu erheben (Parteistellung). Damit dieses Recht entsprechend gewahrt werden kann, sind Bescheide und Erkenntnisse in Tierschutzangelegenheiten dem Ressort zu übermitteln Hierfür steht das Postfach veterinaerrecht@gesundheitsministerium.gv.at zur Verfügung.

Notfall-Fonds für Tierheime 2022

Die aktuellen Krisen durch die Pandemie und den Ukraine-Krieg stellen die österreichischen Tierheime vor zusätzliche Anforderungen. Bereits 2021 hat das Ministerium das für den Bundestierschutzpreis reservierte Geld für die Schaffung eines Notfall-Fonds für Tierheime zur Verfügung gestellt. Auch in diesem Jahr soll das Geld dazu verwendet werden Tierheimen durch finanzielle Zuschüsse ein wenig bei der Bewältigung der schwierigen Lage zu helfen. Der Verein pro-Tier kümmert sich im Auftrag des Sozialministeriums um die Abwicklung dieses Projektes.

Weitere Informationen zu den Kriterien sowie das Antragsformular finden sie hier: Notfall-Fonds für Tierheime 2022

Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung TSch-SV

Die am 29.06.2018 veröffentlichte Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung regelt die Haltung von Tieren in Tierheimen, Tierpensionen, Tierasylen bzw. Gnadenhöfen sowie die Haltung im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten. „Sonderhaltungen“ im Sinne der Verordnung sind somit alle Haltungen von Tieren, die nicht ausschließlich landwirtschaftlichen Zwecken oder dem privaten Interesse am gehaltenen Tier dienen, einer Bewilligung bedürfen und keinen anderen Regelungen unterliegen (zB Zoo).
Die Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit betrifft Zoofachhandlungen und vergleichbare Einrichtungen.

Erläuterung zur Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung

FAQs zur Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung

Arbeitsplan Tierschutz 2019-2024

Mehrjähriger Arbeitsplan für sämtliche Belange des Tierschutzes
für die Jahre 2019 bis 2024 des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz


Tierschutz beim Transport

Mit 1. Jänner 2005 wurde dem Gesundheitsministerium die Zuständigkeit für "allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes" und mit 1. März 2007 auch die Zuständigkeit für Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport übertragen. Im Gegensatz zum allgemeinen Tierschutz, der in Gesetzgebung Bundes- und in Vollziehung Landessache ist (Art. 11, Abs. 1, Z. 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes/B-VG), ist der Tierschutz beim Transport in mittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehen (Art. 10, Abs. 1, Z. 9 des Bundes-Verfassungsgesetzes). Mehr dazu: Tierschutz beim Transport

Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz 

Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz zur Bewertung und Kennzeichnung serienmäßig hergestellter Haltungssysteme und Stalleinrichtungen sowie Heimtierunterkünften und Heimtierzubehör wurde örtlich an der Veterinärmedizinischen Universität eingerichtet und untersteht, ausgenommen in wissenschaftlichen Fragen, der Aufsicht des Gesundheitsministers. Seit Juli 2013 wird die Fachstelle von der Veterinärmedizinerin Dr. Deininger geleitet, der Startschuss erfolgte mit der Auftaktveranstaltung am 24. März 2014 . Im Oktober 2015 übernahm Dr. Martina Dörflinger die Leitung der Fachstelle. Gesetzliche Basis ist die aufgrund des § 18 Abs. 6 und 9 des Tierschutzgesetzes  erlassene Fachstellen-/Haltungssystemeverordnung, BGBl. II Nr. 63/2012. Mehr dazu: Fachstelle

Studien

Gemäß § 2 Tierschutzgesetz sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen. Zudem haben sie nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern. Das Gesundheitsministerium kam dieser Aufforderung nach und vergab seit 2005 zahlreiche Forschungsprojekte. Mehr dazu: Studien

Handbücher und Checklisten

Die Handbücher und Checklisten bilden eine solide Grundlage für die einheitliche Anwendung des Tierschutzrechts in ganz Österreich: Sie bieten einerseits Tierhalterinnen und Tierhaltern eine anschauliche Darstellung und Kommentierung der für sie relevanten Gesetzesbestimmungen, sodass sie durch Selbstevaluierung Standortbestimmungen durchführen und von sich aus entsprechende Anpassungsmaßnahmen ergreifen können. Andererseits sind sie Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte des Tiergesundheitsdienstes eine wesentliche Hilfestellung bei der Interpretation und Anwendung der Tierschutzbestimmungen. Mehr dazu: Tierschutzkontrolle

(02.07.2018)