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Ombudsstelle Tierschutz

Die Tierschutzombudspersonen haben die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. Mit 01.01.2005 trat das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (BGBl. I Nr. 118/2004) in Kraft. Gemäß § 41 TSchG hat jedes Bundesland gegenüber der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister eine Tierschutzombudsperson zu bestellen.

Zur Tierschutzombudsperson können nur Personen bestellt werden, die

  • ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin, Zoologie oder Agrarwissenschaften haben oder eine vergleichbare Ausbildung und
  • eine Zusatzausbildung im Bereich des Tierschutzes haben.

Die Funktionsperiode der Tierschutzombudsperson beträgt fünf Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig.

Die Palette der Anliegen, welche an die Tierschutzombudspersonen herangetragen werden ist sehr breit:

  • Auskünfte über Regelungen, Übergangsfristen, Haltungsbedingungen und Mindestanforderungen nach dem Tierschutzgesetz
  • Beratung über die artgerechte Tierhaltung, die richtige Vorgehensweise bei vermuteten Vergehen gegen das Tierschutzgesetz und die Vermittlung zu den richtigen Ansprechpersonen.
  • Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen, Teilnahme an diversen Veranstaltungen und die Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen sind Maßnahmen, um das Bewusstsein für Tierschutz und artgerechte Tierhaltung in der Bevölkerung zu erhöhen.

Durch die Gesetzeslage - die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund, die  Vollziehung der Gesetze beim Land (Landesregierung) - sind zahlreiche Bewilligungspflichten entstanden, wie z.B. für Veranstaltungen mit Tieren, für Tierheime, Zoos, Zirkusse und auch gewerbliche Tierhaltungen. Die Durchführung von Tierschutzkontrollen sowie viele weitere Aspekte des Vollzuges wurden 2005 neu geregelt.

Damit  verfügen Tierschutzombudspersonen über weitreichende Kompetenzen und Befugnisse, sie haben z.B. in Verwaltungsverfahren einschließlich Verwaltungsstrafverfahren nach obigem Bundesgesetz Parteistellung und sind berechtigt, in alle Verfahrensakte Einsicht zu nehmen sowie alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Mit der neuen Novelle des Tierschutzgesetzes ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet die Tierschutzombudspersonen bei Ermittlungen zum Tatbestand der Tierquälerei einzubeziehen. Die Behörden haben die Tierschutzombudspersonen auch in jeder anderen Weise bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. In der Ausübung ihres Amtes unterliegen die Tierschutzombudspersonen keinerlei Weisungen (Verfassungsbestimmung).

Die Tierschutzombudspersonen sind auch im Tierschutzrat nach §42 des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes vertreten. Zu den Aufgaben des Tierschutzrates gehören unter anderem die Beratung der Tierschutzkommission nach §41a TSchG und der Bundesministerin, sowie die Ausarbeitung von Entscheidungsgrundlagen aufgrund wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse. Über die Tätigkeit des Tierschutzrates gibt ein eigener Tätigkeitsbericht Auskunft.


Ombudsstellen 

Jedes Bundesland hat eine Tierschutzombudsstelle. Sie vertritt die Interessen des Tierschutzes.

 

Tierschutzombudspersonen der einzelnen Bundesländer

Wien
DI.in Eva Persy
Vertretung: Mag. Dr. Niklas Hintermayr

Adresse: 1190 Wien, Muthgasse 62
Telefon: 318 00 76/75071
post@tow-wien.at

Niederösterreich
Dr.in Lucia Giefing
Vertreterin: Dr.in Jasmin Raubek
Adresse: 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Telefon: 02742/9005-15578
post.tso@noel.gv.at

Burgenland
Dr.in Gabriele Velich
Vertreterin: Mag.a Angelika Foltin-Hoffmann
Adresse: 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: 057600/2189
gabriele.velich@bgld.gv.at

Oberösterreich
Dr.in Cornelia Rouha-Mülleder
Adresse: 4020 Linz, Bahnhofplatz 1
Telefon: 0732/7720-14281
tierschutzombudsstelle@ooe.gv.at

Steiermark
Dr.in Barbara Fiala-Köck
Vertreterin: Dr.in Heidrun Maier-Kucher
Adresse: 8010 Graz, Stempfergasse 7
Telefon: 0316/877-3966
tierschutzombudsfrau@stmk.gv.at

Kärnten
Mag.a Dr.in Jutta Wagner
Vertreter: Mag. Tina Muralt
Adresse: 9021 Klagenfurt, Kirchengasse 43
Telefon: 050536/37000
tierschutz@ktn.gv.at

Salzburg
Mag. Alexander Geyrhofer
Vertreter: Mag. Manfred Pledl
Adresse: 5010 Salzburg, Postfach 527
Telefon: 0662/8042-3461
alexander.geyrhofer@salzburg.gv.at

Tirol
Dr. Martin Janovsky
Vertreter: Dr. Paul Ortner
Adresse: 6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
Telefon: 0512/ 5083247
martin.janovsky@tirol.gv.at

paul.ortner@tirol.gv.at

Vorarlberg
Dr.in Karin Keckeis
Adresse: 6901 Bregenz, Montfortstraße 4
Telefon: 05574/511-42070
tierschutzombudsstelle@vorarlberg.at

(8.10.2019)