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Kremierung von Equiden

In der Regel wird die Entsorgung von Pferdekadavern in einer Tierkörperverwertung durchgeführt. Sofern in der jeweiligen Landesgesetzgebung nichts Gegenteiliges vorgeschrieben wird, ist es auch möglich, Pferdekadaver in einer dafür zugelassenen Verbrennungsanlage (Betriebsliste) zu kremieren. Falls eine Verbringung in andere Mitgliedsstaat oder in die Schweiz erfolgt, ist eine Vorabgenehmigung des Bestimmungsstaates erforderlich.

Für die Verbringung von Equiden in die Niederlande in das Tierkrematorium Twente liegt eine derartige Genehmigung vor. Details siehe:

AANVRAAG_VerzendingDBP_NVWA-0348944

Samenvatting_NVWA_BESLUIT_VerzendingDBP_NVWA-0348944

Für die Verbrennung von Equiden in der Verbrennungsanlage der Firma PEGASUS Tierbestattungen GMBH, DE-84478 Waldkraiburg DE 09 183 002 05 liegt eine diesbezügliche Genehmigung vor. Es sind zusätzliche Bestimmungen einzuhalten und es muss eine Amtstierärztliche Erklärung mitgeführt werden.

Zusatzbestimmungen

Amtstierärztliche Bescheinigung

29.11.2024